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StMBKWK: UNESCO-Welterbe – Drei von neun Kandidaten auf der neuen deutschen Vorschlagsliste kommen aus Bayern

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Auf der gestern von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Liste für zukünftige deutsche Nominierungen für das Weltkultur- und Weltnaturerbe der UNESCO („Tentativliste“) stammen drei der insgesamt neun ausgewählten Vorschläge aus Bayern. Es handelt sich dabei um Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg, Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Gartenkirchen sowie um die Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee.

Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle: „Jede dieser Stätten wäre ein würdiger Träger des Welterbe-Titels. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wird die Nominierungen beim Welterbekomitee der UNESCO in Paris weiter begleiten und die in die Vorschlagsliste aufgenommenen bayerischen Kandidaten nach Kräften unterstützen, damit im Idealfall alle drei in den nächsten Jahren zum Welterbe erhoben werden. Die gelungene Aufbereitung der Bewerbungen durch die bayerischen Kandidaten hat die KMK überzeugt und diesen schönen Erfolg möglich gemacht.“

Dr. Markus Söder, Finanzminister, freute sich besonders, dass auch die Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee als UNESCO-Weltkulturerbe nominiert werden.

Söder: „Die Schlösser von Märchenkönig Ludwig II. sind Sinnbild unserer Heimat, Touristenmagnet und prägen das Bild Bayerns in der Welt.“

Dies zeigt sich auch in den Besucherzahlen.

„Im letzten Jahr besuchten mehr als 2,3 Millionen Besucher die Königsschlösser – ein neuer Rekord“, so Söder weiter.

Die Tentativliste dient nach der Verabschiedung durch die KMK als Grundlage für künftige Anmeldungen. Nur mindestens ein Jahr lang auf der offiziellen Tentativliste des Vertragsstaates eingetragene Stätten können in einem weiteren Schritt Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste einreichen. Deutsche Anträge werden vom zuständigen Landesministerium über die KMK dem Auswärtigen Amt zugeleitet, das die Übermittlung an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris vornimmt. Das Welterbezentrum prüft die Anträge auf förmliche Richtigkeit. Nach der Einreichung der Anträge – jeweils bis zum 1. Februar für das darauf folgende Jahr – führen Experten von ICOMOS und IUCN im Auftrag des Welterbezentrums eine eingehende Evaluierung durch, auf deren Grundlage das Welterbekomitee über die Aufnahme entscheidet. Ob und wann genau es zur Verleihung des Titels an einen der drei bayerischen Kandidaten kommt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 13.06.2014