Gesetzgebung

StMBKWK: Bayerns Wissenschaftsminister und B-Länder-Koordinator Ludwig Spaenle begrüßt geplante Änderung des Grundgesetzes zugunsten intensiver Kooperation Bund-Länder in der Wissenschaftsförderung

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Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle begrüßt die geplante Änderung des Art. 91 b des Grundgesetzes. Nach dieser sollen künftig Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre „in Fällen überregionaler Bedeutung“ zusammenwirken.

Die geplante Änderung ermöglicht eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund bei der Förderung von Wissenschaft und Hochschulen.

„Die Einigung, die hier die Parteivorsitzenden der Regierungskoalition mit den Verantwortlichen der Länder und Bundesbildungsministerin Dr. Johanna Wanka erzielt haben, ist für mich ein Beweis für die Leistungsfähigkeit des kooperativen Föderalismus“, so Ludwig Spaenle – zugleich Koordinator der unionsgeführten Länder in der Kultusministerkonferenz.

Die geplante Änderung des Art. 91 b des Grundgesetzes tangiert nicht die Verantwortung der Länder für die Schulische Bildung.
Die in den Koalitionsvereinbarungen beschlossenen Mittel zur Entlastung der Länder für Bildung und Wissenschaft sollen nach der Einigung der Parteivorsitzenden nun praktisch bereitgestellt werden. So soll das BAföG künftig allein vom Bund finanziert werden. Damit stehen den Ländern ab 2015 jährlich zusätzlich 1,17 Milliarden Euro zur Verfügung.

Für Minister Spaenle als B-Länder-Koordinator in der Kultusministerkonferenz muss diese Summe tatsächlich in die Hochschulen und in die Bildung fließen.

„Die zusätzlichen Bundesmittel für Hochschulen und Bildung sind gut angelegt“, betonte der Minister.

Besonderer Handlungsbedarf besteht aus seiner Sicht bei der Grundfinanzierung der Hochschulen. Von den 6 Milliarden Euro, die im Koalitionsvertrag für Hochschule und Bildung genannt sind, sollen 1,3 Milliarden Euro den zusätzlichen Bedarf beim Hochschulpakt decken. Rund eine Milliarde ist für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen vorgesehen.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 17.06.2014

Redaktionelle Anmerkung

Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich wohl um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b), der von der Bundesregierung bereits in der 17. Legislaturperiode beschlossen und in den Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 17/10956 v. 10.10.2012, PDF, 150 KB). Hierzu fand am 28.11.2012 eine Expertenanhörung im Bundestag statt. In der Folge fiel der Gesetzentwurf dem Diskontinuitätsprinzip anheim. Weitere Informationen zu diesem Gesetzentwurf finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Vorhaben wird nunmehr erneut aufgegriffen.