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Bayerischer Beamtenbund: Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur altersdiskriminierenden Besoldung

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BBB: Nur geringe Auswirkungen in Bayern

„Nach dem heutigen Urteil des EuGH zur altersdiskriminierenden Besoldung ist eines klar, die Auswirkungen für den Freistaat Bayern – insbesondere in finanzieller Hinsicht – sind überschaubar,“ erklärt BBB-Chef Rolf Habermann.

Der EuGH hat die geltenden Übergangsregelungen, mit denen die Einstufung von Beamten statt ans Lebensalter jetzt an Berufserfahrung anknüpft und die als altersdiskriminierend kritisiert worden sind, grundsätzlich gebilligt.

Mit dem Neuen Dienstrecht hat Bayern bereits zum 01.01.2011 die Besoldungsregelung, die an das Lebensalter des Beamten statt an dessen Dienstzeit anknüpft, beseitigt.

„Bayern hat rechtzeitig reagiert und sog. ‚Erfahrungsstufen‘ eingeführt“, erklärt der BBB-Chef.

Das Urteil bringe nun endlich Klarheit zu den Übergangsvorschriften. Ein gesetzlicher Änderungsbedarf leite sich daraus nicht ab.

Der BBB steht bereits im engen Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, um die genauen Auswirkungen und Konsequenzen aus dem Urteil abzuklären.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir für alle Betroffenen zu guten Lösungen kommen,“ bekräftigt Habermann.

Bayerischer Beamtenbund, Pressemitteilung v. 19.06.2014