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StMFLH: Freistaat verbessert die Förderung kommunaler Schulbaumaßnahmen

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Spürbare Erleichterung für die Kommunen.

„Mit einer ganzen Reihe von Reformmaßnahmen verbessert der Freistaat die Förderung des Baus kommunaler Schul- und Kindertagesstätten. Das Reformpaket „Schulsanierungen“ erleichtert es den Landkreisen, Städten und Gemeinden, anstehende Generalsanierungen öffentlicher Schulen möglichst zeitnah und umfassend in Angriff zu nehmen“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder mit.

Kommunen können jetzt ihre Schulen schneller und haushaltsverträglicher sanieren, betonte Söder. Ab sofort wird es für Kommunen deutlich einfacher möglich sein, die für eine Förderung notwendige Kostengrenze zu erreichen und Generalsanierungen in Teilabschnitten bzw. über einen längeren Zeitraum hinweg zu realisieren.

„Mit diesem Reformbündel und den bereits seit Jahresbeginn geltenden erhöhten Fördersätzen im Bildungs- und Kinderbetreuungsbereich erleichtert der Freistaat Bayern seinen Kommunen die Durchführung notwendiger Hochbaumaßnahmen spürbar“, so Söder.

Das jetzt beschlossene Reformpaket umfasst, neben der verbesserten Förderung von Generalsanierungen:

  • Absenkung der Bagatellgrenze von 100.000 Euro auf 25.000 Euro bei Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit bzw. Inklusion. So sind Aufwendungen für den Einbau von Treppenliften oder behindertengerechten Aufzügen schon ab einer Betragsgrenze von 25.000 Euro förderfähig.
  • Erhöhung der Förderung bei der kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 FAG durch Anhebung der Kostenrichtwerte. Die staatliche Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Kostenrichtwerte, welche sich an den aktuellen Baukosten orientieren. Die Kostenrichtwerte werden rückwirkend zum Jahresbeginn um insgesamt 6 Prozent angehoben.
  • Neue Bestandsschutzregelungen zur Förderung von Freisportanlagen für den Schulsport. Die Richtlinien für die Schulbauförderung sehen bereits weitreichende Regelungen zur Sicherung des Bestandes von Schulschwimmbädern und Schulsporthallen vor. Ermöglicht wird nunmehr darüber hinaus auch eine Förderung der Errichtung bzw. Generalsanierung schulisch genutzter Außensportanlagen bei weniger als acht Sportklassen. Dies begünstigt vor allem Kommunen im ländlichen Raum, die negativ vom demografischen Wandel und einem damit einhergehenden Schülerrückgang betroffen sind.

Bau und Instandhaltung öffentlicher Schulen ist eine Aufgabe der Kommunen. „Der Freistaat unterstützt die Kommunen dabei im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs durch gezielte Projektförderungen nachhaltig“, stellte Söder fest.

StMFLH, Pressemitteilung v. 19.06.2014

Redaktioneller Hinweis: Weitere Informationen zur Förderung des kommunalen Hochbaus im Rahmen von Art. 10 FAG finden sich hier.