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StMJ: Umgang mit „Mein Kampf“

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Bayerns Justizminister Bausback setzt sich auf der Justizministerkonferenz für ein bundesweites, konsequentes Vorgehen gegen den Nachdruck von Hitlers „Mein Kampf“ ein: „Das sind wir den Opfern des Holocausts und ihren Angehörigen schuldig!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback setzt sich auf der Justizministerkonferenz für ein bundesweites, konsequentes Vorgehen gegen den – insbesondere unveränderten – Nachdruck von Hitlers „Mein Kampf“ auch nach dem Ablaufen der urheberrechtlichen Schutzfrist am 31. Dezember 2015 ein:

„Wir sind es den Opfern des Holocausts und ihren Angehörigen schuldig, alles uns Mögliche zu tun, um eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser ideologischen Hetzschrift zu verhindern. In Deutschland ist kein Platz für Antisemitismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Wir müssen deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Strafrechts gegen jeden strafrechtlich relevanten Nachdruck der Schandschrift ‚Mein Kampf‘ vorgehen.“

Dem Freistaat Bayern steht derzeit das Urheberrecht an „Mein Kampf“ zu. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach Hitlers Todesjahr, also mit Ablauf des Jahres 2015. Allein mit den Mitteln des Urheberrechts ist es dem Freistaat Bayern daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, gegen den Nachdruck von „Mein Kampf“ vorzugehen.

Bausback: „Mit den Mitteln des Strafrechts, insbesondere auf der Grundlage des Straftatbestandes der Volksverhetzung, können unsere Strafverfolgungsbehörden aber weiterhin in weitem Umfang gegen den Nachdruck dieser Schandschrift einschreiten.“

StMJ, Pressemitteilung v. 25.06.2014