• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMJ: Neues EU-Erbrecht – Bayerns Justizminister Bausback warnt vor Überraschungen im Todesfall

27. Juni 2014 by Klaus Kohnen

„Wer an einen Lebensabend im Ausland denkt, sollte vorsorgen, damit für seine Erben nicht plötzlich das Erbrecht eines anderen Staates gilt!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback warnt vor Überraschungen im Erbfall in Folge einer Änderung des EU-Rechts:

„Wer vermeiden will, dass sich die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod nach einem ihm vielleicht völlig unbekannten Recht eines anderen Staates richtet, sollte daran denken, in einem Testament die Anwendbarkeit deutschen Rechts zu bestimmen“, so Bausback. „Sonst kann es im Todesfall zur überraschenden Anwendung fremden Erbrechts kommen.“

Hintergrund ist die neue EU-Erbrechtsverordnung, die innerhalb der EU (mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands) auf alle Sterbefälle anwendbar sein wird, die sich ab dem 17. August 2015 ereignen. Nach dieser Verordnung unterliegt in Zukunft der gesamte Erbfall dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bisher richtet sich die Erbfolge eines Deutschen in aller Regel nach deutschem Recht.

„Die künftige Rechtslage führt dazu, dass etwa eine Deutsche, die ihren Lebensabend auf Mallorca verbringt, oder aber ein Deutscher, der sich zuletzt in Polen pflegen ließ, unter Umständen nach spanischem bzw. polnischem Recht beerbt wird“, so Bausback. „Und das, obwohl der Erblasser oder die Erblasserin in vielen Fällen sicher vom deutschen Recht ausgehen und das jeweilige ausländische Erbrecht gar nicht kennen. Und häufig, etwa bei den gesetzlichen Erbquoten oder beim Pflichtteil, können sich ganz erhebliche Unterschiede ergeben.“

Wer in Betracht zieht, seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen und die Anwendung deutschen Rechts sicherstellen will, solle an eine entsprechende Klausel im Testament denken.

„Das ist grundsätzlich handschriftlich möglich“, so Bausback. „Eine Beratung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt kann aber ratsam sein.“

Der Minister weiter: „Auch für in Deutschland lebende Ausländer empfiehlt es sich, Informationen über das für ihre Erbfolge maßgebliche Recht einzuholen. In vielen Fällen wird für sie künftig das deutsche Erbrecht maßgeblich sein. Da die Rechtslage hier jedoch noch komplizierter ist, sollte kompetenter Rechtsrat bei Notaren oder Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden.“

StMJ, Pressemitteilung v. 27.06.2014

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: VO (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung)

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juni 2014
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30  
« Mai   Jul »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK