Aktuelles

StMUV: Neue Online-Plattform zum Verbraucherschutz

©pixelkorn - stock.adobe.com

Verbraucherschutz braucht Information und staatliche Kontrolle – Schwerpunktkontrollen zur Kindersicherheit

Der Freistaat setzt sich mit Nachdruck für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der realen und digitalen Welt ein. Das betonte der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber:

„Wirkungsvoller Verbraucherschutz braucht ein enges Zusammenspiel von Verbraucherinformation und staatlicher Kontrolle. Bei Kindern besteht ein besonderes Schutzbedürfnis. Es ist unsere Verantwortung, die Schwächsten der Gesellschaft vor Gefahren zu bewahren. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Produkte für Kinder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das wollen wir mit strengen Kontrollen sicherstellen.“

Im Rahmen des neuen Jahresthemas „Spielzeugsicherheit“ werden dazu bayernweit Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Dabei wird Spielzeug auf mögliche Gefährdungen überprüft. Im Zentrum der Kontrollen stehen Herstellermessen. Denn gefährliche Spielwaren sollen bereits aus dem Verkehr gezogen werden, bevor sie in den Handel gelangen. Zusätzlich wird im Rahmen einer bayernweiten Marktüberwachungsaktion die Sicherheit von Produkten im Umfeld von Kindern untersucht – vom kindersicheren Verschluss bei Kinder-Skihelmen bis hin zu Bettgittern für Kinderbetten. Dabei wird im Internet und im Handel kontrolliert, ob für Kinder gefährliche Produkte auf dem Markt sind. Zusätzlich werden Testkäufe durchgeführt und die Produkte im Labor auf ihre Sicherheit geprüft.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll auch in der digitalen Welt verstärkt werden.

Huber: „Anbieter von Online-Spielen verschleiern häufig geschickt die realen Kosten: Sie locken Kinder mit kostenlosen Online-Spielen, die kostenpflichtigen Zusatzangebote folgen dann im Kleingedruckten.“

Um derartige Praktiken zukünftig wirksam zu unterbinden, fordert Bayern vom Bund die Einführung eines Bußgeldes bei unerlaubter Werbung gegenüber Kindern. Auch beim Datenschutz spielen Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle.

„Bayern setzt sich besonders für strengere Datenschutzstandards bei Kindern und Jugendlichen im Internet ein. Wir brauchen zukünftig ein generelles Verbot, die Daten von Minderjährigen zu Werbezwecken und zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen zu nutzen. Dazu muss vor allem die Europäische Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedet werden“, so Huber.

Um alle für die Verbraucher relevanten Informationen leicht zugänglich zu machen, wurde eine neue Online-Plattform gestaltet (www.verbraucherkompass.bayern.de).

Huber: „Künftig müssen sich Verbraucher nur noch eine Internetseite merken. Die Plattform ist ein bürgerfreundlicher Kompass für die Verbraucher im Alltagsdschungel.“

Eingebunden sind vor allem das bewährte Verbraucherportal VIS Bayern sowie ein Online-Wegweiser. Daneben wurde ein neues Verbraucher-Bildungsportal freigeschaltet. Es bietet einen schnellen Überblick über die bayernweit angebotenen Vorträge, Seminare und Workshops vor allem in den Bereichen Finanzanlage und Datensicherheit. Zusätzlich wurde eine Verbraucherhotline eingerichtet, erreichbar unter 089-12 22 20.

StMUV, Pressemitteilung v. 27.06.2014