Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundeskabinett beschließt verbilligte Abgabe von Konversionsflächen an Kommunen

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Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer: „Erleichterung für Kommunen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und der Realisierung sonstiger Gemeinwohlprojekte – bayerische Forderung auf dem Weg zur Umsetzung“

Der Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2015 setzt eine wichtige bayerische Forderung um: Ab dem Haushaltsjahr 2015 sollen Kommunen ehemalig von der Bundeswehr genutzte Grundstücke (sog. Konversionsflächen) unter dem Verkehrswert erwerben können.

Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer: „Das ist eine spürbare Erleichterung für unsere Kommunen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums oder anderer Vorhaben im Gemeinwohlinteresse. Damit ist eine wichtige bayerische Forderung auf dem Weg zur Umsetzung, die wir im Berliner Koalitionsvertrag ausdrücklich festgeschrieben haben. Es ist klar: Bayern lässt seine Standortkommunen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Bundeswehrreform nicht im Stich.“

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ab dem Haushaltsjahr 2015 Konversionsgrundstücke an Kommunen zur Verwirklichung von Gemeinwohlvorhaben (z. B. Schaffung von Wohnraum) unterhalb des Verkehrswertes abgeben können. Der Zeitraum der verbilligten Abgabe soll auf die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 und die Summe aller Abschläge in diesem Zeitraum auf insgesamt 100 Millionen Euro beschränkt werden. Die Einzelheiten, so z. B. die Vergabekriterien und der Verteilungsschlüssel, sollen in einer gesonderten Veräußerungsrichtlinie der BImA geregelt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird jetzt dem Bundestag zur weiteren parlamentarischen Verhandlungen zugeleitet.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 03.07.2014