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StMBKWK: Bayerns Bildungsministerium zu Ganztagsangeboten an allgemeinbildenden Schulen

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„Reichweite von Ganztagsangeboten auf rund 80 Prozent der Schulen erhöht“

Bayerns Bildungsministerium konnte im laufenden Schuljahr die Reichweite der Ganztagsangebote auf nun rund vier Fünftel, also rund 80 Prozent aller allgemeinbildenden Schulen ausweiten. Erst jüngst hatte die Bertelsmann-Stiftung Bayern bescheinigt, dass hier der Ausbau der Ganztagsangebote am dynamischsten erfolgt.

  1. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte in seiner Regierungserklärung im November 2013 für die Bayerische Staatsregierung eine Ganztagsgarantie abgegeben. Bis 2018 soll es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahren ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot geben.
  2. In den vergangenen Jahren wurden ausnahmslos alle genehmigungsfähigen Anträge von Schulen und Schulaufwandsträgern durch das Bildungsministerium genehmigt. Die Anträge auf Einrichtung von Ganztagsangeboten stellen in Bayern die Kommunen und Schulen nach dem Bedarf der Familien. Sie führen dazu Erhebungen durch.
  3. Nach Einschätzung des Bayerischen Bildungsministeriums entspricht die Zahl der Anträge im Wesentlichen der Bedürfnislage vor Ort.
  4. Allein im laufenden Doppelhaushalt stehen in Bayern für Ganztagsangebote rund 2000 Lehrerstellen (für den gebundenen Ganztag) und ca. 175 Millionen Euro für die Finanzierung externer Kräfte für offene und gebundene Ganztagsangebote sowie die Mittagsbetreuung zur Verfügung. Erst jüngst hat Bayern seinen Anteil an den Pauschalen für das Personal an gebundenen und offenen Ganztagsangeboten um 10 Prozent erhöht.
  5. In Bayern stehen vielerorts neben den schulischen Ganztagsangeboten auch Plätze in Tagesheimen und Kinderhorten für jüngere Schüler zur Verfügung. Mehr als 40 Prozent aller Kinder im Grundschulalter nutzen die Angebote der Ganztagsbetreuung an den verschiedenen Einrichtungen in Schulen und Horten.

Wichtig ist es, dass die verschiedenen Bedürfnisse von Eltern und Kindern beachtet werden.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 03.07.2014