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StMFLH: Bayerns Steuersoftware ist bundesweit im Einsatz

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Bundesweit arbeiten 120.000 Finanzbeamte mit einer von Bayern entwickelten und gepflegten EDV-Unterstützung am Arbeitsplatz.

„Bayern stemmt mit rund 170 Software-Entwicklern die Hauptlast für die bundeseinheitliche Entwicklung und Pflege der Steuersoftware im Rahmen von KONSENS. Bayern hat in den 90er Jahren mit der ELSTER-Entwicklung begonnen. Zwischenzeitlich ist ELSTER das bedeutendste eGovernment-Projekt in Deutschland. Die Federführung liegt nach wie vor in Bayern“, teilte Staatssekretär Albert Füracker bei seinem Besuch beim Landesamt für Steuern in Nürnberg am Donnerstag (3.7.) mit.

Beim Dienstsitz in Nürnberg sind 220 Personen im Bereich Steuern und mehr als 500 im Bereich der IuK beschäftigt. Dem IuK-Bereich ist neben der Softwareentwicklung der bei den Finanzämtern eingesetzten Automationsunterstützung auch das Rechenzentrum Nord angegliedert. Mit der bayerischen Steuersoftware arbeiten mittlerweile 15 Länder. Das Rechenzentrum Nord betreibt mit rund 400 Mitarbeitern IT-Verfahren von 20 verschiedenen Fachbehörden aus insgesamt sechs staatlichen Ressorts, wie beispielsweise der Justiz- oder Sozialverwaltung. In den kommenden Jahren sollen, so Füracker, unter anderem die Netzanschlüsse der Finanzämter hochgerüstet und neue Großrechner beschafft werden.

Dass die anfänglich problembehaftete Einführung von ELStAM, der elektronischen Lohnsteuerkarte, schlussendlich doch erfolgreich gelungen sei, sei auch und vor allem dem Einsatz an den Finanzämtern zu verdanken, lobte Füracker. In Bayern hätten bereits rund 340.000 Arbeitgeber die ELStAM für über 7,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse abgerufen. Das Verfahren werde stetig weiter entwickelt.

Das Bayerische Landesamt für Steuern mit Dienststellen in München und Nürnberg ist Mittelbehörde der Steuerverwaltung mit 76 Finanzämtern und 25 Außenstellen. Füracker dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nürnberg für deren hervorragende Arbeit, vor allem als bundesweite „Speerspitze“ bei der IT der Steuerverwaltung.

StMFLH, Pressemitteilung v. 03.07.2014