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StMJ: Bayerns Justizminister Bausback trifft slowakischen Amtskollegen Borec in Bratislava / Europäische Staatsanwaltschaft ein Thema

4. Juli 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute in Bratislava seinen slowakischen Amtskollegen Tomáš Borec getroffen. Am Treffen nahm auch die Vorsitzende des Verfassungsgerichts der Slowakischen Republik, Ivetta Macejková, teil. Dabei sprachen die beiden Justizminister auch über den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, die in Zukunft für die Verfolgung von Straftaten zum Nachteil finanzieller Interesse der Europäischen Union zuständig sein soll.

Justizminister Borec setzte seinen deutschen Amtskollegen zudem über die laufenden Vorbereitungen der Reform der Anwendung des Rechts in der Slowakei, konkret über das Projekt der Rekodifizierug des Zivilprozessrechts, in Kenntnis. Diese Reform soll zum besseren und schnelleren Rechtsschutz beitragen.

Bausback zu diesem Anlass: „Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, mich heute mit meinem slowakischen Amtskollegen austauschen zu können! In unseren sehr konstruktiven und äußerst angenehmen Gesprächen ging es auch um die Frage der Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Dabei waren wir uns einig, dass das von der Kommission verfolgte Ziel, die finanziellen Interessen der Europäischen Union auch mit dem Strafrecht noch besser zum Beispiel gegen Korruption zu schützen, zu begrüßen ist.“

„Ich sage aber auch: Hier geht es nicht nur um den effektiven Schutz der europäischen Steuerzahler gegen Betrug und Missbrauch“, so Bayerns Justizminister weiter. „Es geht auf der anderen Seite auch um den Schutz der Rechte von Beschuldigten und Betroffenen und um ganz elementare Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten! Gerade um Letztere nicht auszuhöhlen, muss die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Verfolgung von Delikten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union beschränkt sein und es muss sichergestellt sein, dass das Aufgabengebiet der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht schleichend erweitert werden kann.“

Bausback weiter: „Die nationalen Staatsanwaltschaften sollten jedenfalls solange neben der Europäischen Staatsanwaltschaft zuständig bleiben, bis diese die Ermittlungen an sich gezogen hat. Und: Die Europäische Staatsanwaltschaft muss schließlich so organisiert sein, dass diese zügig und von nationalen Interessen unabhängig agieren kann!“

Justizminister Borec bekräftigte, dass die Slowakische Republik die Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft sowie deren Ziele im Zusammenhang mit dem Schutz finanzieller Interessen der EU unterstütze.

 „Andererseits nehmen wir zur Kenntnis und weisen wir im Zuge der Verhandlungen auf offene Fragen hin. Das Funktionieren der Europäischen Staatsanwaltschaft wird nicht effizient genug ohne Beteiligung nationaler Staatsanwaltschaften,“ sagte Minister Borec.

Seines Erachtens werde es notwendig sein, sich mit der vorgeschlagenen Struktur sowie der Entscheidungsbefugnis der Ständigen Kammern zu befassen. Grund: fehlende Sprachkenntnisse sowie Unkenntnis der Rechtsordnungen aller Mitgliedsstaaten, in denen eine Ermittlung geführt wird.

StMJ, Pressemitteilung v. 04.07.2014

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung Schlagwörter: Strafrecht/Strafprozessrecht, Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

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