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BayVGH: Urteilsgründe zur 3. Start- und Landebahn des Flughafens München liegen vor

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Mit seiner Entscheidung vom 19. Februar 2014 hat der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) insgesamt 16 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – für die geplante 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München vom 5. Juli 2011 abgewiesen. Dem Urteil war eine umfangreiche mündliche Verhandlung vorausgegangen, die sich über insgesamt 41 Sitzungstage erstreckt hat. Darüber hinaus verschaffte sich der BayVGH bei fünf Ortsterminen selbst einen Eindruck im Umfeld des Flughafens und bei den Klägern.

Das vollständige Urteil einschließlich der Entscheidungsgründe liegt nun vor und ist in anonymisierter Form über den Link neben dieser Pressemitteilung auf der Homepage des BayVGH einsehbar. Ergänzend wird auf die Pressemitteilung zur Entscheidungsverkündung am 19. Februar 2014 verwiesen (http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2014-02-19.pdf).

Der BayVGH hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Mit der Zustellung des vollständigen Urteils an die Beteiligten beginnt die einmonatige Frist für eine etwaige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

BayVGH, Pressemitteilung v. 08.07.2014

Redaktionelle Hinweise

Zur Pressemitteilung v. 19.02.2014: hier.

Zum anonymisierten Volltext: hier.