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VG Würzburg: Trinkwasserversorgung Klingenberg – Flaschenwasser für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder

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In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg mit Beschluss vom 7. Juli 2014 (W 6 S 14.545) entschieden, dass die Betreiberin der Trinkwasserversorgung Klingenberg die vom Landratsamt Miltenberg angeordneten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umgehend umsetzen muss. Das Landratsamt Miltenberg hatte am 27. Mai 2014 auf der Grundlage fachbehördlicher Stellungnahmen des Gesundheitsamtes Miltenberg, des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Regierung von Unterfranken gegenüber der Betreiberin der Trinkwasserversorgung Untersuchungsmaßnahmen angeordnet und diese zur Information der Bevölkerung sowie zur Versorgung von Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern mit Flaschenwasser zum Trinken und zur Nahrungszubereitung verpflichtet.

Das Verwaltungsgericht Würzburg führt in seinem Beschluss aus, angesichts der behördlichen Feststellungen und der zugrundeliegenden Altlastenproblematik aufgrund von im Einzugsbereich der Brunnen gelegener Altdeponien mit der Folge der Belastung des Roh- und Trinkwassers mit Schwermetallen spreche bei summarischer Prüfung Vieles für die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen. Jedenfalls überwögen im Rahmen der durch das Gericht zu treffenden Güter- und Interessenabwägung die Gründe für das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit der Maßnahmen. Eine Gefährdung der Gesundheit der von der Trinkwasserversorgungsanlage versorgten Menschen müsse jederzeit ausgeschlossen werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 08.07.2014 zum B. v. 07.07.2014, W 6 S 14.545