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Staatskanzlei: Merk kritisiert EuGH-Urteil zum Ehegattennachzug

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„EuGH erweist Integrationsbemühungen einen Bärendienst / Sprache bleibt wichtigster Schlüssel für erfolgreiche Integration“

Bayerns Europaministerin Dr. Beate Merk kritisierte die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Visapraxis zum Zwecke des Ehegattennachzugs:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erweist den Integrationsbemühungen einen Bärendienst. Sprachkenntnisse sind der erste und wichtigste Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Darauf zu verzichten, schwächt die Integrationsbemühungen.“

Die Ministerin verwies auf die anerkannten Integrationserfolge in Bayern:

„Integration gelingt im Freistaat nur deshalb so gut, weil es erfolgreiche Projekte wie ‚Mama lernt Deutsch‘ oder Sprachkurse im letzten Kindergartenjahr gibt. In Bayern gibt es keine Einschulung ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Letztlich können wir auch durch die Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse Zwangsverheiratungen junger Frauen verhindern.“

Bislang wurde in Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen Staatsangehörigen ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs nur erteilt, wenn sie einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Diese Praxis verstößt nach dem heute veröffentlichten Urteil des EuGH gegen das Unionsrecht.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 10.07.2014