Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 11. Juli 2014

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Bundesratsministerin Haderthauer: „EEG-Reform dämpft Strompreisanstieg und bringt Energiewende spürbar voran / Länderöffnungsklausel bei Windenergieanlagen großer Erfolg bayerischer Politik für mehr Bürgernähe  / Bayerische Initiative zur Schaffung einer nationalen Erdgasreserve nimmt Versorgungssicherheit in den Fokus“

Zur Energiewende:

Für Bayerns Bundesratsministerin Christine Haderthauer wurde mit der EEG-Reform ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende auf den Weg gebracht.

Haderthauer: „Mit der EEG-Reform ist es gelungen, die Kostendynamik zu brechen und den Strompreisanstieg zu dämpfen. Bei der Versorgungssicherheit setzen wir auf einen zukunftsfähigen Energiemix. Vor allem bei der Bioenergie und der Wasserkraft haben wir bayerische Kernanliegen durchgesetzt. Bessere Bedingungen für diese erneuerbaren Energien, die flexible und gesicherte Leistung liefern können, unterstützen das Vorankommen bei der Energiewende insgesamt. Zudem konnten wir die Belastungen für unsere produzierende Wirtschaft begrenzen. Das gilt in den nächsten Jahren auch für die Eigenstromerzeugung. Hier müssen wir allerdings Brüssel klar machen: Es darf keine weiteren Angriffe auf unsere nationale Energiepolitik und auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft geben. Deutschland ist Vorreiter bei der Energiewende. Dieser Aufbruch darf auf keinen Fall gefährdet werden.“

(Red. Anmerkung: Die Reform des EEG ist Gegenstand des „Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“, das als TOP 49 auf der 924. Sitzung des Bundesrates v. 11.07.2014 steht, BR-Drs. 293/14. Darüber hinaus wird das EEG auch durch das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ geändert (TOP 48). Hinsichtlich der EEG-Reform haben sich Bundesregierung und Europäische Kommission kürzlich geeinigt.)

Als großen Erfolg bayerischer Politik für mehr Bürgernähe bewertete Haderthauer das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel bei Windenergieanlagen.

„Die Länder sollen den Abstand von Windkraftanlangen zur Wohnbebauung selbst regeln können. Das dient dem Schutz des Landschaftsbildes und stärkt die kommunale Planungshoheit. Die Energiewende darf keine Angelegenheit von staatlicher Zwangsbeglückung sein. Dieses Zukunftsprojekt kann nur im Konsens mit unseren Kommunen und Bürgern gelingen. Die Länder können daher für die Kommunen das vorsehen, was bei Planungen auf ihrem Gebiet auch ansonsten üblich ist. Die Kommunen sollen beim Bau von Windrädern das Heft des Handelns in der Hand halten und die Akteure vor Ort zukünftig mitreden können. Nur so kann in einem demokratischen Meinungsbildungsprozess Akzeptanz erreicht werden. Wir haben in Bayern die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinden die Energiewende wollen und sie tatkräftig umsetzen. Insofern ist es nicht erstaunlich, dass wir in Bayern über Plan liegen. Wir erfüllen bereits heute die bundesweite Zielvorgabe für 2020 und beziehen über ein Drittel unseres Stroms aus erneuerbaren Energien“, so die Staatsministerin.

(Red. Anmerkung: Die Länderöffnungsklausel ist Gegenstand des „Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen“ und befindet sich als TOP 50 auf der 924. Sitzung des Bundesrates v. 11.07.2014, BR-Drs. 294/14). Die Verabschiedung des Gesetzes ist Voraussetzung für die landesspezifische Einführung von Mindestabständen. Im Freistaat befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Länderöffnungsklausel mit Beschluss v. 23.05.2014 abgelehnt (PDF, 80 KB) abgelehnt. Nach einer Expertenanhörung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat der Deutsche Bundestag – der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses (PDF, 332 KB) folgend – den Gesetzentwurf am 27.06.2014 in unveränderter Form angenommen (PDF, 76 KB). Somit steht auf der morgigen Sitzung der gleiche Gesetzeswortlaut zur Abstimmung wie er dem ablehnenden Beschluss vom 23.05.2014 zugrunde lag. Zu den unterschiedlichen Empfehlungen der BR-Ausschüsse: hier (PDF, 84 KB).)

Zur bayerischen Bundesratsinitiative zur nationalen Erdgasreserve:

„Die EEG-Reform bringt uns in Sachen Umweltfreundlichkeit und Bezahlbarkeit voran. Gleichzeitig müssen wir auch die Versorgungssicherheit in den Fokus nehmen. Deshalb begrüße ich es, dass der Bundesrat nach nur kurzer Beratungszeit auf seiner morgigen Sitzung voraussichtlich eine bayerische Initiative zur Schaffung einer nationalen Erdgasreserve beschließen wird“, erklärte Haderthauer.

(Red. Anmerkung: Die Bundesratsinitiative „Beitrag der Erdgasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft sichern“ steht als TOP 11 auf der 924. Sitzung des Bundesrates am 11.07.2014, BR-Drs. 243/14.)

Bayerns Bundesratsministerin wies darauf hin, dass im Rahmen der Energiewende die Bedeutung des Energieträgers Erdgas weiter zunehmen werde.

„Wenn Sonne und Wind nicht genügend Strom liefern, kann Gas klimafreundlich und flexibel einspringen. Deshalb gehört zu einer verlässlichen Energieversorgung, dass wir ausreichend Erdgasreserven vorhalten. Bislang fehlt hierzu jede ordnungspolitische Handhabe. Das muss sich ändern. Wir brauchen eine nationale Erdgasreserve. Diese sollte den deutschen Gasverbrauch von rund 45 Tagen decken“, erklärte die Ministerin.

Erdgasspeicher werden wegen der Liberalisierung des Gasmarktes derzeit im Wettbewerb und unter Gesichtspunkten der Gewinnoptimierung betrieben. Aspekte der Versorgungssicherheit bleiben außen vor. Hinzu kommt, dass durch Unternehmensverkäufe in diesem Jahr voraussichtlich mehr als ein Viertel der deutschen Erdgasspeicherkapazität in das Eigentum von Investoren unter dem Einfluss anderer Staaten übergeht.

Haderthauer: „Wir müssen sicherstellen, dass unsere Gasspeicher nicht für strategische Ziele genutzt werden können, die deutschen Interessen entgegenstehen. Die entsprechenden außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften gehören auf den Prüfstand.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 10.07.2014