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StMIBV: Public Private Partnership in Bayern erfolgreich

14. Juli 2014 by Klaus Kohnen

Fünfter Teil des Bayerischen PPP-Leitfadens veröffentlicht Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: PPP in Bayern seit Jahren erfolgreich – Neuer Leitfadenteil gibt Kommunen wichtige Hinweise zu Beratungsleistungen

PPP ist die langfristige, vertraglich geregelte und entgeltliche Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Partner.

„Public Private Partnership wird in Bayern seit Jahren erfolgreich angewandt. Zahlreiche Projekte im staatlichen und kommunalen Bauen zeugen davon, dass die Kommunen PPP einsetzen, um dringend anstehende Bauprojekte zu realisieren. Unser PPP-Leitfaden gibt den Kommunen wichtige Hinweise bei der Abwicklung ihrer Projekte“, sagte Innenminister Joachim Herrmann anlässlich des Erscheinens des fünften Teils des Bayerischen PPP-Leitfadens, der sich mit Beratungsleistungen bei PPP-Projekten befasst.

Der bayerische PPP-Leitfaden unterstützt die bayerischen Kommunen bei ihren Projekten und gibt Hinweise für die Gestaltung von Öffentlich Privaten Partnerschaften. Wie alle bisherigen Veröffentlichungen aus dieser Reihe wurde auch der fünfte Teil des Leitfadens gemeinsam mit den Kommunen, den Banken und der Wirtschaft erarbeitet. Er informiert darüber, welche Beratungsleistungen bei PPP-Projekten erforderlich sind und wie der öffentliche Auftraggeber zu vergleichbaren Angeboten kommt. Die Vergabe von Beratungsleistungen ist gerade in der Anfangsphase von PPP-Projekten wichtig für die richtige Weichenstellung.

Die Zusammenarbeit bei einem PPP-Projekt umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks. Dazu gehören die Planung, der Bau, der Unterhalt, der Betrieb und gegebenenfalls auch die Finanzierung und die Verwertung. Dabei gilt der Grundsatz, dass mit dem Bau und Betrieb einer Bauinvestition verbundene Projektrisiken von demjenigen Partner übernommen werden, der diese am besten handhaben kann. So wird eine optimale Aufgabenverteilung mit dem Ziel größtmöglicher Effizienzvorteile erreicht. Der Lebenszyklusansatz verfolgt außerdem das Ziel, Kostensicherheit für den Projektträger und gleichbleibende Leistungsstandards für den Nutzer sicherzustellen.

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr begleitet die bayerischen Kommunen bei der Durchführung ihrer PPP-Projekte. Im Rahmen der ‚PPP AG Bayern‘ bietet sie den Kommunen die Begleitung ihrer Projekte vom einmaligen Gespräch bis zur längerfristigen Unterstützung an. Mehr als 100 bayerische Kommunen haben dieses kostenfreie Beratungsangebot bereits in Anspruch genommen. Darüber hinaus hat die Oberste Baubehörde mit dem ‚Kommunalen Forum PPP‘ eine Plattform ins Leben gerufen, auf der ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu PPP unter den bayerischen Kommunen stattfindet. Im Rahmen von Werkstattberichten und Gesprächen können die Kommunen von den praktischen Erfahrungen vieler öffentlicher Auftraggeber profitieren und Kontakte zu Fachleuten aus der Verwaltung knüpfen.

Der PPP-Leitfaden und weitere Informationen zu PPP sind im Internet unter http://www.ppp.bayern.de abrufbar. Die PPP-AG Bayern ist unter ppp@stmi.bayern.de erreichbar.

StMIBV, Pressemitteilung v. 14.07.2014

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung

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