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Staatskanzlei: Aufstockung des Fonds Heimerziehung

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Sozialministerin Müller: „Wir lassen ehemalige Heimkinder nicht im Stich – Bund, Länder und Kirchen müssen ihrer Verantwortung nachkommen“

Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, sich an einer Aufstockung der Mittel des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ beteiligen zu wollen. Bis Ende März 2014 hat das zuständige Bayerische Landesjugendamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales bereits rund 1.600 Anträge von rund 840 ehemaligen Heimkindern bearbeitet.

„Wir rechnen bis Jahresende in Bayern mit weiteren bis zu 900 Leistungsberechtigten und damit weit mehr Anträgen als ursprünglich angenommen. Auch in den anderen Bundesländern übertrifft die Zahl der Antragssteller bei den Beratungsstellen die Erwartungen. Damit steht fest, die Mittel des Fonds reichen nicht aus. Wir wollen die Mittel des Fonds zugunsten ehemaliger Heimkinder aufstocken, wenn sich auch die übrigen Länder, der Bund und die Kirchen entsprechend des bisherigen Umfangs beteiligen“, so Sozialministerin Müller.

Derzeit wird ein bundesweiter Mehrbedarf von bis zu 106 Millionen Euro prognostiziert, wovon rund 6,5 Millionen Euro auf Bayern entfallen.

Müller weiter: „Bayern setzt hiermit ein deutliches Signal, dass es seine Verantwortung für die ehemaligen Heimkinder ernst nimmt. Alle Betroffenen sollen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Ich hoffe, dass nun auch der Bund, die Kirchen und die anderen Länder dem Beispiel Bayerns folgen und sich bereiterklären, den Fonds entsprechend aufzustocken.“

Das Bayerische Sozialministerium werde diesbezüglich Verhandlungen über den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den übrigen Errichtern des Fonds aufnehmen. Über die Finanzierung des Mehrbedarfs wird im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 entschieden. Sie erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags.

Der Fonds wurde im Jahre 2012 eingerichtet, um zwischen 1949 und 1975 in Heimen misshandelte Kinder bei der Bewältigung des erlittenen Leids und Unrechts zu unterstützen. Hierzu erhalten Betroffene Rentenersatzleistungen bei Zwangsarbeit oder Leistungen wegen Folgeschäden. Sie können noch bis Jahresende beantragt werden. Die Mittel des Fonds in Höhe von ursprünglich 120 Millionen Euro wurden zu je einem Drittel von Bund, katholischer/evangelischer Kirche und den westdeutschen Ländern aufgebracht. Bayern beteiligt sich derzeit mit 7,2 Millionen an dem Fonds.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 15.07.2014