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StMIBV: Klagen gegen Frankenschnellweg abgewiesen

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Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil: Gute Planungsarbeit der Regierung von Mittelfranken – Schneller kreuzungsfreier Ausbau wichtige Entlastung – Baubeginn 2015 möglich

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach begrüßt, mit denen die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs abgewiesen wurden.

„Die Entscheidung des Ansbacher Verwaltungsgerichts zeigt, dass die Regierung von Mittelfranken beim Planfeststellungsbeschluss gute Arbeit geleistet hat“, betonte Herrmann.

So wurden die notwendigen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen genauso ausreichend berücksichtigt, wie Naturschutzbelange. Zudem ist die Einstufung des Frankenschnellwegs als Kreisstraße rechtlich zulässig.

„Das ist ein wichtiges Signal, den kreuzungsfreien Ausbau schnell voranzubringen und Nürnbergs Nadelöhr endlich zu beseitigen“, forderte Herrmann. „Unzählige Bürgerinnen und Bürger warten neben vielen Unternehmen auf diese wichtige Verkehrsentlastung.“

Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist das größte kommunale Verkehrsprojekt Nordbayerns. Von den veranschlagten Gesamtkosten von rund 450 Millionen Euro trägt der Freistaat mit bis zu knapp 400 Millionen Euro den Großteil. Den Antrag der Stadt auf Gewährung der Fördermittel erwartet die Regierung von Mittelfranken noch im Herbst 2014. 2015 soll dann laut Herrmann der Bau beginnen. Die Vorbereitungen zum Neubau zweier Eisenbahnüberführungen laufen bereits.

StMIBV, Pressemitteilung v. 15.07.2014