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StMIBV: Knapp 17,5 Millionen Euro für bayerische Sport- und Schützenvereine

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Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Knapp 5 Millionen Mitglieder in den bayerischen Sport- und Schützenvereinen – Knapp 17,5 Millionen Euro Pauschale für die Vereine

Attraktive und preiswerte Sportmöglichkeiten für jedermann sowie hohes ehrenamtliches Engagement – das sind die Wohlfühlfaktoren und Markenzeichen der bayerischen Sport- und Schützenvereine. Deren Popularität ist ungebrochen: 2014 können sich der Bayerische Landes-Sportverband und der Bayerische Sportschützenbund über knapp 5 Millionen Mitglieder freuen. Damit ist mehr als jeder dritte Einwohner Bayerns Mitglied in einem Sport- oder Schützenverein. Grund genug für die Bayerische Staatsregierung, auch 2014 wieder knapp 17,5 Millionen Euro pauschal zur Förderung des Sportbetriebs der Vereine zu überweisen.

„Eine finanzielle Investition – etwa für gut ausgebildete Übungsleiter – die sich wirklich lohnt und überlebenswichtig ist für den Vereinssport in Bayern“, betont Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann.

Die staatliche Förderung des Sports ist Verfassungsauftrag und überlebenswichtig für die bayerischen Sportvereine. Denn sie stehen nicht nur in Konkurrenz zu den Angeboten privater Fitnessanbieter, sondern auch zu den vielfältigen sonstigen Freizeitangeboten. Jeder Sportverein erhält Mittel entsprechend seiner Mitgliedereinheiten. Diese errechnen sich aus der Summe der erwachsenen Mitglieder, der Summe der Kinder und Jugendlichen sowie der Anzahl der aktiven Übungsleiter in einem Verein. Durch entsprechende Gewichtung werden aktive Jugendarbeit und ein qualifizierter Übungsbetrieb durch ausgebildete Übungsleiter und Trainer besonders honoriert. Der Verein beantragt die Vereinspauschale bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Die Kreisverwaltungsbehörden ermitteln die nach der Sportförderrichtlinie jeweils förderfähige Anzahl an Mitgliedereinheiten. Über die Bezirksregierungen weist das Innen- und Sportministerium den Vereinen die Pauschalmittel zu – 2014 insgesamt für Oberbayern rund 5,9 Millionen Euro, für Niederbayern rund 1,8 Millionen Euro, für Schwaben rund 2,7 Millionen Euro, für Oberfranken rund 1,3 Millionen Euro, für Mittelfranken rund 1,9 Millionen Euro, für Unterfranken rund 2,1 Millionen Euro und für die Oberpfalz rund 1,7 Millionen Euro.

StMIBV, Pressemitteilung v. 15.07.2014

Redaktioneller Hinweis: Der Verfassungsauftrag zur Förderung des Sports durch Staat – und Gemeinden – findet sich in Art. 140 Abs. 3 BV.