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Landtag: „Untersuchungsausschuss Labor“ konstituiert sich

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Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der Untersuchungsausschuss Labor seine Arbeit aufgenommen. Er traf dabei erste Beweisbeschlüsse. Überschattet wird die Aufnahme der Aufklärungsarbeit durch eine Verfassungsbeschwerde des Augsburger Laborarztes B. S. Die gegen ihn gerichteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen waren der Auslöser für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. S. sieht in dem Gremium seine Persönlichkeitsrechte verletzt und fürchtet wegen der Untersuchungen im Landtag um ein faires Verfahren bei dem parallel gegen ihn laufenden Strafprozess vor dem Landgericht Augsburg. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH), Karl Huber, bat den Landtag deshalb, bis zur höchstrichterlichen Klärung der Beschwerdegründe von der Behandlung der S. betreffenden Fragen im Untersuchungsausschuss abzusehen.

Dieser kam darin überein, der Bitte „aus Respekt vor dem Gericht“ nachzukommen, wie der Vorsitzende des Gremiums, Alexander König (CSU), erklärte. Entsprechend wird sich der Ausschuss nach der Sommerpause zunächst mit Fragen der ärztlichen Gebührenordnung auseinandersetzen, um die darauf fußende Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft gegen S. besser beurteilen zu können. Konkret soll der Ausschuss klären, ob die Staatsanwaltschaft S. und mehrere Tausend mit ihm geschäftlich verbundene Ärzte geschont hatte, als sie deren umstrittenes Abrechnungssystem für Laborleistungen durchleuchtete. Auch der Verdacht der politischen Einflussnahme auf die Ermittlungsarbeit steht im Raum. Die Verdachtsmomente speisen sich vor allem auf Aussagen zweier Kriminalpolizisten, die sich von der Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungsbemühungen massiv behindert fühlten.

Ungeachtet seiner Rücksichtnahme auf den Verfassungsgerichtshof wird sich der Landtag gegen die drohende Einschränkung seiner Aufklärungsarbeit zur Wehr setzen. Der Rechtsausschuss beschloss einstimmig, sich an dem Beschwerdeverfahren vor dem BayVerfGH zu beteiligen und dabei die Vorwürfe S. zurückzuweisen. Der Landtag will sich dabei vor Gericht von einem Rechtsexperten vertreten lassen. Mitte September endet die dem Landtag vom VerfGH gesetzte Frist zur Stellungnahme. Fraktionsübergreifend herrscht dabei die Ansicht, dass die Beschwerde S. unbegründet ist. Das Verhalten des Arztes oder dessen juristische Würdigung durch Gerichte seien nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses.

„Es geht uns um das mögliche Fehlverhalten politischer Kreise oder der Exekutive, wozu auch die Staatsanwaltschaften gehören“, betonte Ausschussvize Franz Schindler.

Dass es – wie von S. beklagt – parallel zu einem Strafverfahren auch einen Untersuchungsausschuss gebe, sei nichts Neues. Schindler verwies auf die kürzlich verhandelten Fälle BayernLB und NSU.

Im Rechtsausschuss, dessen Vorsitzender Schindler ist, sprach er von einem „schweren Angriff“ auf das Parlament, den es abzuwehren gelte. Ein Erfolg der Beschwerde S. hätte gravierende Auswirkungen auf die weitere Arbeit von Untersuchungsausschüssen.

„Es ist deshalb unsere Pflicht, dagegen zu halten“, sagte er.

Florian Streibl (FREIE WÄHLER) sah in der Verfassungsbeschwerde eine „Gefährdung der parlamentarischen Demokratie“. Der Landtag dürfe sich von S. und seinen Anwälten – darunter der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler und der frühere Senator Ekkehard Schumann – „nicht einschüchtern lassen“.

Sepp Dürr (Bündnis90/DIE GRÜNEN) nannte die Vorwürfe S. „hanebüchen“. Wenn man sehe, welche Fragen S. verbieten lassen wolle, dann „langt man sich ans Hirn“.

Nach Einschätzung von Alexander König wird das Verfahren vor dem BayVerfGH die Aufklärungsarbeit des Landtags „nur verzögern, aber nicht verhindern“. Es sei sein Anspruch, den beschlossenen Fragenkatalog „vollumfänglich abzuarbeiten“.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 16.07.2014 (von Jürgen Umlauft)

Redaktioneller Hinweis: Die Verkürzung des Namens auf die Initialen war eine redaktionelle Entscheidung (koh).