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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMBKWK: Gute Einstellungssituation für Lehrkräfte für Mittelschulen, Berufliche Schulen und Förderschulen – Situation an Realschulen und Gymnasien stark von Fächerkombinationen abhängig

16. Juli 2014 by Klaus Kohnen

„Wir können über 3.800 Lehrkräfte für die staatlichen Schulen in allen Schularten im kommenden Schuljahr neu anstellen, die allermeisten davon in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen – und zwar meist als Beamte“, gibt Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle einen ersten Überblick über die aktuelle Anstellungssituation für Lehrkräfte im Schuljahr 2014/2015. Die endgültigen Zahlen veröffentlicht das Bayerische Bildungsministerium üblicherweise zu Beginn des neuen Schuljahres.

„Wie in den vergangenen Jahren zeichnet sich für das kommende Schuljahr eine Einstellungssituation ab, die sich für Bewerberinnen und Bewerber nach Schulart und Fächerkombination z.T. sehr deutlich unterscheidet“, ergänzt der Minister.

Die Einstellungszahlen ergeben sich grundsätzlich vor allem aus dem bayernweiten Rückgang der Schülerzahlen, aus dem Ausscheiden von Lehrkräften in den Ruhestand, aus dem Bedarf der Schulen sowie zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten gerade im Ausbau der individuellen Förderung und der Ganztagsangebote.

Zum kommenden Schuljahr wird es vor allem für Lehrkräfte für Mittel- und Förderschulen nahezu eine Volleinstellung geben.

Für die Grund- und Mittelschulen stellt der Freistaat insgesamt rund 2.000 Lehrkräfte an, die große Mehrzahl davon unbefristet. Dabei finden an Mittelschulen fast alle Bewerberinnen und Bewerber eine Festanstellung. Im Laufe des Schuljahres werden weitere, vorwiegend befristete Stellen besetzt.

Darüber hinaus werden über 200 Fach- und Förderlehrer für Grund-, Mittel- und Realschulen neu angestellt.

In den Förderzentren können rund 470 Lehrkräfte neu angestellt werden. Die Mehrzahl der Stellen wird durch Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramt für Sonderpädagogik gedeckt werden, darüber hinaus hatten sich Grundschullehrkräfte in einer zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahme entsprechend weitergebildet. Chancen auf eine Beschäftigung an den Förderzentren ergeben sich auch für Absolventen anderer Lehramtsstudiengänge.

An den Staatlichen Realschulen können zum September 2014 rund 230 Lehrkräfte dauerhaft eingestellt werden. Besonders gute Einstellungschancen bestehen bei Fächerverbindungen mit dem Fach Informatik oder dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.

An den Staatlichen Gymnasien können zum neuen Schuljahr rund 550 Bewerberinnen und Bewerber unbefristet eingestellt werden. Die Einstellung der Gymnasiallehrkräfte wie auch der Realschullehrkräfte ist dabei stark von der Fächerverbindung abhängig, die die Bewerberinnen und Bewerber studiert haben. Volleinstellung oder nahezu Volleinstellung gibt es z.B. an Gymnasien bei Fächerverbindungen wie Mathematik und Informatik sowie Mathematik und Physik. Nach wie vor günstig ist die Beschäftigungssituation für Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt Gymnasium auch mit Evangelischer Religionslehre, Chemie, Biologie, Kunst und Musik. Ausgesprochen schwierig erweist sich dagegen die Lage für Absolventen mit Deutsch und modernen Fremdsprachen als Leitfächern in Kombination etwa mit Geschichte oder Geographie. Für diese Leitfächer hat das Bildungsministerium wie in den vergangenen Jahren einen Einstellungskorridor für die besten Bewerberinnen und Bewerber eingerichtet.

Für die staatlichen Berufs- und Wirtschaftsschulen stellt der Freistaat Bayern rund 200 Lehrkräfte ein. Volleinstellung besteht hier in den Fachrichtungen Agrar, Bautechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik.

Mehr als 150 Planstellen werden zudem an Beruflichen Oberschulen besetzt. Neben Absolventen des Lehramts Berufliche Schulen werden hier Realschullehrkräfte in der Fächerverbindung Mathematik und Physik eingestellt, die in einer Sondermaßnahme zusätzlich qualifiziert wurden, sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramt Gymnasium.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 16.07.2014

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