Gesetzgebung

FMBl (08/2014): Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) veröffentlicht

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Die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie − BbR), Bek. des StMFLH v. 10. Juli 2014, wurde am 18.07.2014 im FMBl veröffentlicht.

Der Breitbandausbau wird nach Maßgabe dieser Richtlinie, der allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie europarechtlicher Vorgaben gefördert.

Die Bek. tritt mit Wirkung vom 9. Juli 2014 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.

Mit Ablauf des 8. Juli 2014 tritt die alte Breitbandrichtlinie – Bek. des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie − BbR) – vom 22. November 2012 außer Kraft, soweit diese nicht für die Übergangsfälle gemäß Nr. 12 der aktuellen Breitbandrichtlinie weiterhin maßgeblich ist.

Die EU-Kommission hatte die neuen Förderichtlinien kürzlich genehmigt. Der Bayerische Gemeindetag sieht im grünen Licht aus Brüssel den Startschuss für weitere Ausbauaktivitäten.

FMBl 08/2014 v. 18.07.2014, S. 113

Ass. iur. Klaus Kohnen

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