Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Aktuelle EU-Pläne zur Bankenabgabe – Sparkassen müssen über die Bankenabgabe die Risikomodelle internationaler Großbanken subventionieren

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Die aktuell bekannt gewordenen Arbeitspapiere der EU zur Ausgestaltung der Europäischen Bankenabgabe privilegieren weiterhin internationale Großbanken mit hohem Risiko. Anders als in der Presse zum Teil verlautbart, kommt die EU den berechtigten Forderungen der Regionalbanken mit diesen Überlegungen gerade nicht entgegen. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, warnt:

„Es ist schon erstaunlich, was hier als Entgegenkommen gegenüber Volksbanken und Sparkassen bezeichnet wird. Wird die EU-Bankenabgabe so umgesetzt, sind die Sparkassen und Volksbanken die Dummen und subventionieren auf diesem Weg die riskanten Geschäftsmodelle internationaler Großbanken. Das kann nun wirklich nicht sein!“

Die aktuellen Vorschläge würden den bayerischen Sparkassen keine spürbaren Erleichterungen bringen. Bei der Bemessung der Höhe der Bankenabgabe spielt der Umfang des Risikos der Institute nach den EU-Plänen weiterhin eine nur untergeordnete Rolle. Sparkassen, die aufgrund ihrer Sicherungssysteme den EU-Bankenfonds nie in Anspruch nehmen werden, müssen trotzdem Beiträge in unzumutbarem Umfang bezahlen.

Sparkassenpräsident Dr. Netzer: „Wir bleiben dabei: Die Höhe der Bankenabgabe muss sich zwingend nach dem Risiko bemessen, das ein Kreditinstitut hat! Je riskanter die Geschäfte einer Bank sind, desto mehr sollten sie auch in den gemeinsamen europäischen Abwicklungsfonds einzahlen. Kleinere Institute mit risikoärmerem Geschäftsmodell, wie die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen, sind so weit wie möglich von der europäischen Bankenabgabe auszunehmen. Um insbesondere kleinere Institute nicht unangemessen zur Kasse zu bitten, muss zudem zwingend ein für alle Kreditinstitute geltender Freibetrag in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro vorgesehen werden.“

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 21.07.2014

Redaktioneller Hinweis: Zu den Beiträgen von Kreditinstituten zum Europäischen Abwicklungsfonds vergleiche die Website der EU-Kommission. Bei den in der Pressemitteilung in Bezug genommenen bekannt gewordenen Arbeitspapieren der EU handelt es sich wohl um interne Papiere (vgl. Bericht der in FAZ v. 19.07.2014).