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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Landkreistag: Hoher Investitionsbedarf für Sanierung und Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur

24. Juli 2014 by Klaus Kohnen

Präsident Bernreiter fordert radikales Umdenken bei der Finanzierung, notfalls allgemeine Pkw-Maut

Mit Blick auf marode Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kommunalstraßen sowie zahllose Staus wegen Blowups hat das Präsidium des Bayerischen Landkreistags in seiner heutigen Sitzung die anliegende Resolution beschlossen. Dazu der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, Deggendorf:

„Die Verkehrswege sind die Lebensadern für den ländlichen Raum. Mit dem aktuellen Zustand der Verkehrsinfrastruktur steuern wir auf einen Infarkt zu, wenn nicht unverzüglich spürbar in die Sanierung und Ertüchtigung investiert wird. Bei einem jährlichen Investitionsbedarf von etwa 7,2 Mrd. Euro reichen die 625 Mio. Euro aus der geplanten Ausländermaut nicht einmal für die Unterhaltung. Ich fordere deshalb ein radikales Umdenken bei der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen. Auch die allgemeine Pkw-Maut darf kein Tabu sein. Ich bin davon überzeugt, dass die meisten Autofahrer bereit sind, diese Maut zu bezahlen, wenn die Einnahmen daraus ohne Abstriche der Verkehrsinfrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen zufließen.“

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 24.07.2014

Anlage

Resolution

Im Kampf gegen die Landflucht brauchen wir eine Sanierung und Ertüchtigung unserer Verkehrsinfrastruktur:

1. Der Bayerische Landkreistag begrüßt das Schließen der Gerechtigkeitslücke in Sachen Straßenbenutzungsgebühr im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn.

2. Das zu erwartende finanzielle Ergebnis einer Straßenbenutzungsgebühr (625 Mio. € per anno) stellt allerdings keinen wesentlichen Beitrag zur Ertüchtigung der Infrastruktur in Deutschland dar.

3. Die Bundesregierung und die diese tragende Koalition werden aufgefordert, umgehend Schritte einzuleiten, die eine verlässliche Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturkosten gewährleisten.

Die Bodewig-Kommission errechnet für die Ertüchtigung der erforderlichen, zukunftsträchtigen Infrastruktur für die verschiedenen Verkehrsträger einen jährlichen Investitionsbedarf von 7,2 Mrd. € in den nächsten Jahren! Deutschland darf nicht auf Kosten eines ausgeglichenen Haushalts den „Leitast, der auch in Zukunft die dringend benötigten Früchte trägt, absägen!“.

Im Klartext: Eine leistungsfähige Infrastruktur ist das Fundament für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere im ländlichen Raum!

Von Berchtesgaden bis Flensburg. Eine leistungsfähige Infrastruktur trägt auch zur Sicherheit auf unseren Straßen bei (Vermeidung von Blow-ups auf unseren Straßen). Hier ist jetzt und heute Handeln angesagt!

Eine Vertagung des Problems bis in die nächste Wahlperiode wirft uns um Jahre, wenn nicht sogar um Jahrzehnte zurück!

Darum darf nicht länger Zeit ins Land gehen!

Es ist ein radikales Umdenken angesagt! Notfalls mit neuen verlässlichen Einnahmequellen, wie die Einführung einer allgemeinen Maut. Die zusätzlichen Einnahmen einschließlich der Einnahmen aus der Lkw-Maut müssen ergänzend zu den weiterhin sicherzustellenden Haushaltsmitteln „zugriffs- und substitutionsfest“ dauerhaft zweckgebunden für den Bestandserhalt der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen.

4. Für die verbleibenden Finanzierungslücken sind zusätzlich zeitnah private Finanzmittel (Kredite) zu akquirieren, um den aktuell dringenden Investitionsbedarf abzudecken. Diese können später mit den Mauteinnahmen zurückbezahlt werden.

5. Die Zukunft unseres Landes erfordert mutige und zukunftsweisende Entscheidungen! Jeder ungenützte Tag ist ein verlorener Tag!

Wir wollen so schnell wie möglich Lösungen realisieren!

 

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales Schlagwörter: Bayerischer Landkreistag, Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen, Maut, Zweites Verkehrsteueränderungsgesetzes (VerkehrStÄndG 2)

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