• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Bayerischer Städtetag: Ganztagsgarantie des Ministerpräsidenten – Maly: Der Freistaat muss Ganztagsschulen personell und finanziell besser ausstatten

24. Juli 2014 by Klaus Kohnen

„Mit dem Versprechen des Ministerpräsidenten, die Ganztagsbetreuung beim Kommunalgipfel zu thematisieren, kommt hoffentlich Dynamik in eine unbefriedigende Situation. Leider gibt es die Ganztagsschule noch nicht in der Qualität, wie sie die Eltern und Kinder wünschen, mit sicheren Betreuungszeiten am Freitagnachmittag und in Ferien, mit guten pädagogischen Angeboten und Betreuungsangeboten, in der Vernetzung mit Vereinen und Verbänden im Freizeitbereich“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly:

„Der Freistaat muss Ganztagsschulen personell und finanziell besser ausstatten. Wir brauchen eine Harmonisierung bei Trägerschaft und Finanzierung von Ganztagsangeboten. Die Zusammenarbeit von Schule und Betreuungsangeboten muss verbessert werden.“

Maly: „Die Bedürfnisse von Kindern und Eltern haben sich in den letzten Jahren rapide gewandelt. Das Schulwesen muss sich diesem gesellschaftlichen Umbruch anpassen. Das frühere Familienbild – Mama am Herd, Papa in der Arbeit – ist heute differenziert. Die Berufstätigkeit beider Elternteile nimmt zu, die Zahl an Alleinerziehenden steigt, soziale Umbrüche schlagen durch. Die Kinder, die heute in der Krippe krabbeln, sitzen morgen in der Schule: Die Krippenkinder von heute brauchen in wenigen Jahren ein Ganztagsangebot. Auf diese Entwicklungen muss das Schulwesen mit verbesserten Ganztagsangeboten reagieren.“

Die Staatsregierung verspricht den Ausbau eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots für Schüler bis 14 Jahre. Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seiner Regierungserklärung eine Ganztagsplatzgarantie bis 2018 gegeben.

Maly: „Der Städtetag unterstützt diese Bemühungen, zumal Bayern bei der Ganztagsschule aufholen muss. Nun muss die Staatsregierung klären, wie sie die ehrgeizige Ganztagsgarantie realisiert.“

Maly: „Der Ganztag muss so gestaltet sein, dass die Menschen ihn verstehen. Der erste Schritt zur Umsetzung der Ganztagsgarantie: Wir müssen den Wirrwarr zwischen Horten und schulischer Mittagsbetreuung aufräumen. Vielfältige Betreuungsmöglichkeiten und Fördersysteme laufen nebeneinander her. Das Durcheinander mit einem Dutzend unterschiedlicher Angebote in Schulen und Horten muss harmonisiert und gegliedert werden. Wir brauchen einen Baukasten mit einigen tragfähigen Elementen, die sich passgenau vor Ort zusammenfügen lassen.“

Derzeit bestehen Horte, Tagespflege, Großtagespflege, Halbtagsgrundschule mit Morgenbetreuung, Halbtagsgrundschule mit Mittagsbetreuung, offene Ganztagsschule und gebundene Ganztagsklassen. In Bayern liegt bei rein schulischen Ganztagsplätzen (Stand Schuljahr 2012/13) der Anteil bei 9,6 Prozent, der Bundesdurchschnitt lag 2011 bei 26 Prozent. Erst mit der Mittagsbetreuung und den Betreuungsangeboten kommunaler oder kommunal finanzierter Kindertagesstätten und Horte erreicht Bayern einen Ganztagsanteil von 22,4 Prozent: Ein Großteil der Lasten für Ganztagsangebote liegt somit bei den Kommunen.

Maly: „Das Schulwesen muss so angepasst werden, dass Eltern und Schüler damit gut umgehen können: Dies gilt für die Zeiten, in denen Eltern arbeiten und Kinder Betreuung benötigen, etwa in 13 Wochen Schulferienzeiten oder am Nachmittag.“

Der letzte Bildungsgipfel liegt fünf Jahre zurück: 2009 haben Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände gemeinsam beraten.

Maly: „Der Kommunalgipfel im Herbst ist ein guter Anlass, um einen Ausbauplan zu erstellen und Klarheit über die Finanzierung zu erhalten. Ohne die Kommunen als Träger des Sachaufwands vor allem bei Schulbauten kann dies nicht geschehen: Der höhere Raumbedarf für Schülergruppen, Mensen oder zusätzliche Räume für Lehrkräfte kostet Geld. Da muss der Freistaat mit einer höheren Förderung ansetzen. Und: Die Ganztagsschule läuft nur, wenn die Lehrerkollegien solide ausgestattet sind, wenn in Randzeiten und Ferienzeiten schulische Betreuungsangebote gemacht werden.“

Da der Anteil von Schülern mit familiären Problemen, schulischen Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund, Gewaltbereitschaft oder mit Drogenproblemen steigt, sind neue Möglichkeiten für das Zusammenwirken von Jugendamt und Schule nötig. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen eine Chance, um sich in den Schulbetrieb und in die Gesellschaft einzubinden.

Maly: „Neue Formen der Zusammenarbeit müssen unter einem Dach zusammen geführt werden: Es hilft Kindern, Jugendlichen, Lehrern und Sozialarbeitern wenig, wenn kommunale Jugendhilfe und staatliche Schule getrennt nebeneinander her arbeiten. Eine integrative Betreuung und Beschulung kann helfen. Schule und Jugendhilfe müssen enger verzahnt werden.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 24.07.2014

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Familie, Kinder & Jugend, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Schulen Schlagwörter: Bayerischer Städtetag, Kinderbetreuung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juli 2014
M D M D F S S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  
« Jun   Aug »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK