Gesetzgebung

StMUV: Vorfahrt für sicheres Spielzeug – Europäisches Sicherheitszeichen einführen – Gespräch mit EU-Verbraucherschutzkommissar Mimica

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Die Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug sollten europaweit erhöht und einheitlich geregelt werden. Das unterstrich der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber in einem Arbeitsgespräch mit dem EU-Verbraucherschutzkommissar Neven Mimica, in dem wichtige Themen des Verbraucherschutzes besprochen wurden.

Huber: „Bei Kindern besteht ein besonderes Sicherheitsbedürfnis. Oft gehen von importiertem Billig-Spielzeug Gefährdungen für Kinder aus, die nicht richtig eingeschätzt werden können. Hier ist eine strenge staatliche Kontrolle erforderlich: Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Produkte für Kinder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.“

Beim Kauf eines Produkts in Deutschland kann insbesondere das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) eine wichtige Orientierungshilfe sein, weil es eine Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle voraussetzt. Ein solches Siegel für besonders sicherheitsrelevante Produkte, wie Kinderspielzeug, sollte daher auch auf EU-Ebene eingeführt werden. Allerdings passiert gerade das Gegenteil: In der EU-Kommission gibt es Bestrebungen, das deutsche GS-Zeichen als unverhältnismäßiges Handelshemmnis für Spielzeughersteller und -importeure aus dem europäischen Ausland abzuschaffen.

Huber: „Im Sinne des Verbraucherschutzes muss klar sein: Vorfahrt für sicheres Spielzeug. Anstatt das bewährte GS-Zeichen in Frage zu stellen, sollte die EU über ein eigenes europäisches Sicherheitszeichen für Kinderspielzeug nachdenken. Eine umfassende Sicherheitsprüfung kann sich zu einem europaweiten Qualitätsmerkmal entwickeln. Das wäre ein Wettbewerbsvorteil für den europäischen Markt, von dem alle profitieren würden: Eltern, Kinder und Hersteller.“

Bayern nimmt das Thema „Spielzeugsicherheit“ aktuell besonders in den Blick: Im Rahmen eines Jahresschwerpunktthemas werden dazu bayernweit Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Spielzeug wird dabei auf mögliche Gefährdungen überprüft. Insbesondere auf Herstellermessen finden entsprechende Kontrollen statt.

Huber: „Prävention geht vor Repression. Gefährliches Spielzeug soll bereits aus dem Verkehr gezogen werden, bevor es in den Handel gelangt.“

Daneben werden Marktüberwachungsaktionen zur Sicherheit von Produkten im Umfeld von Kindern durchgeführt, wie aktuell bei Bettgittern für Kinderbetten. Im Handel und im Internet wird dabei kontrolliert, ob für Kinder gefährliche Produkte auf dem Markt sind. Zusätzlich werden Testkäufe durchgeführt und die Produkte im Labor auf ihre Sicherheit geprüft. Dass die Kontrollen erforderlich sind, zeigen die Meldungen im Verbraucher-Schnellwarnsystem RAPEX: hier sind beispielsweise für das Jahr 2012 über 360 unsichere Spielzeuge aufgeführt, von gesundheitsschädlichen „Weichmachern“ in Puppen bis zu verschluckbaren Kleinteilen bei Spielzeugautos.

Weitere Informationen unter www.verbraucherkompass.bayern.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 25.07.2014