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StMBKWK: Grundschulen im ländlichen Raum sichern – Bildungsministerium zu Aussagen der Grünen

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Trotz rückläufiger Schülerzahlen bleiben alle Lehrerstellen der demographischen Rendite erhalten. Zudem ist das Budget im Doppelhaushalt 2015/2016 deutlich höher. Die Garantie, die die Staatsregierung für den Erhalt kleiner, rechtlich selbständiger Grundschulen gegeben hat, gilt. Mit Hinweis auf diese Rahmenbedingungen bayerischer Bildungspolitik reagiert das Bayerische Bildungsministerium auf die heutigen Äußerungen aus der Grünen-Fraktion.

Erst am vorletzten Wochenende hat das Bayerische Kabinett den Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen. Die Staatsregierung hat sich dabei festgelegt, dass alle Lehrerstellen der demographischen Rendite, das sind für die beiden Jahre insgesamt 2.193 Lehrerstellen, im Schulwesen bleiben und für den Ausbau von Ganztag, Inklusion, Erhalt von Schulen in Regionen mit rückläufiger Bevölkerung und die Unterrichtsversorgung etc. eingesetzt werden sollen. Bereits im Jahr 2014 können durch den Beschluss der Regierungsfraktion alle 829 Stellen der demographischen Rendite im Schulwesen verbleiben. Das Budget des Bildungs- und Wissenschaftsministeriums wird in diesem Zeitraum um 1,4 Milliarden Euro steigen. Derzeit liegt der Haushalt des Ministeriums bei rund 17 Milliarden Euro.

Grundschulen im ländlichen Raum sichern

Die Staatsregierung hat eine Garantie für kleine, rechtlich selbständige Grundschulen ausgesprochen. Diese können erhalten bleiben, wenn dies vor Ort gewünscht wird. Das Ministerium unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um möglichst viele Schulstandorte zu erhalten, zum Beispiel über einen Zuschlag in der Lehrerversorgung für kleine Standorte im ländlichen Raum. Dazu wurden im vergangenen Schuljahr 40 Planstellen eigens ausgewiesen. Diese Zahl wird für das kommende Schuljahr weiter erhöht. Es geht der Staatsregierung um vergleichbare Lebens- und Bildungsbedingungen auf dem Lande und in der Stadt. Mit vielfältigen Maßnahmen wird Bayern die Schulen im ländlichen Raum weiter unterstützen.

Außenstellen von Grundschulen, an denen in einem Schuljahr keine Klasse eingerichtet werden konnte, können bestehen bleiben und in ihnen kann in Zukunft bei steigenden Schülerzahlen wieder ein Unterrichtsangebot unterbreitet werden. Für den Erhalt des Gebäudes ist konkret die Kommune als Sachaufwandsträger zuständig. Die Klassenbildung, auch in Bezug auf die Außenstellen, obliegt den jeweiligen staatlichen Schulämtern in Absprache mit den Schulleitungen und den Schulaufwandsträgern.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 28.07.2014