Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback und Hessens Justizministerin Kühne-Hörmann fordern stärkere Anstrengungen im Kampf gegen Kinderpornografie

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Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann und ihr bayerischer Amtskollege Prof. Dr. Winfried Bausback treffen sich heute in Fulda, um aktuelle rechtspolitische Themen zu erörtern. Dabei fordern beide Minister einen effektiveren Einsatz des Bundesjustizministers im Kampf gegen Kinderpornographie und vereinbaren, sich im Bundesrat gemeinsam für Verbesserungen beim strafrechtlichen Schutz der Kinder in diesem Zusammenhang stark zu machen.

Enttäuscht zeigte sich Justizministerin Eva Kühne-Hörmann vom Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht.

„Nach der gesellschaftlichen Debatte zuvor hätte ich mir mehr Ehrgeiz von Bundesjustizminister Heiko Maas gewünscht. Der Referentenentwurf fällt durch den Praxistest. Was man zur Bekämpfung von Kinderpornografie braucht, sind nicht nur strafrechtliche Kulissen, sondern effiziente Ermittlungsmöglichkeiten“, so die Justizministerin, die darauf hinwies, dass sie die ersten Beratungen im Bundesrat dazu im Herbst erwarte.

Die Justizministerin wies auf den Zusammenhang zwischen den Strafrahmen der Straftatbestände zur Kinderpornografie und den Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden hin.

„Der Strafrahmen für den Besitz von kinderpornografischem Material bleibt auch nach dem Referentenentwurf unangemessen niedrig. Damit gilt der Besitz von kinderpornografischem Material nach dem Referentenentwurf weiterhin nicht als Straftat von erheblicher Bedeutung. Dies ignoriert die Erkenntnisse der Praxis über den Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kinderpornografie und realen Missbrauchshandlungen. Solange die Ermittlungsbehörden zur Aufklärung eines einfachen Diebstahls mehr Möglichkeiten haben als bei der Bekämpfung von Kinderpornografie, sind wir noch nicht am Ziel“, so die Justizministerin.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verweist auf den bayerischen Bundesratsentwurf zu einem verbesserten Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen (BR-Drs. 127/14). Diesen hatte er am 11. April im Bundesrat vorgestellt. Er forderte die SPD geführten Länder auf, sich einer Beratung des Gesetzentwurfes nicht länger zu verschließen:

„Der Bundesrat als eigenständiges Gesetzgebungsorgan sollte nach meinem Verständnis selbst ein klares und unmissverständliches Signal gegen den entwürdigenden Handel mit Nacktaufnahmen von Kindern gegen Entgelt oder auf Tauschbörsen setzen – anstatt mit Verweis auf die Pläne des Bundesjustizministers abzutauchen. Zumal dessen Vorschläge mich nicht überzeugen. Der bayerische Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch. Das darin enthaltene klare Bekenntnis zum Schutz der Würde und der Persönlichkeitsrechte junger Menschen kann sich der Bundesrat jederzeit zu eigen machen. Und das sollte er auch!“

Einig sind sich die Minister beim Thema Vorratsdatenspeicherung.

„Gerade auch im Bereich der Kinderpornografie im Internet fordern viele Sachverständige und unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Einführung dieses wichtigen Ermittlungsinstruments. Wir sehen deshalb in der Vorratsdatenspeicherung einen wirkungsvollen Schritt zur Bekämpfung u. a. dieser Straftaten“, so Kühne-Hörmann und Bausback heute in Fulda.

Weitere Informationen zum bayerischen Gesetzentwurf finden Sie hier: http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/kinderschutz.pdf.

StMJ, Pressemitteilung v. 04.08.2014

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