Aktuelles

VG Würzburg: Keine Einstellung der Bauarbeiten an der BAB A3

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mit Beschluss vom 4. August 2014 (W 4 E 14.676) hat das Verwaltungsgericht Würzburg einen Antrag auf Einstellung der Bauarbeiten zum Ausbau der BAB A3 im Planfeststellungsabschnitt zwischen der Anschlussstelle Würzburg-Heidingsfeld und der westlichen Mainbrücke Randersacker an der Talbrücke Heidingsfeld und am Katzenbergtunnel abgelehnt.

Der Antrag, der auf ein Einschreiten der Regierung von Unterfranken gegen die Weiterführung der Baumaßnahmen gerichtet ist, sei unzulässig. Der Antragstellerin fehle es an der Antragsbefugnis, da sie sich insoweit nicht auf die Verletzung eines subjektiven Rechts berufen könne. Die Rechtsordnung kenne kein Recht, das es der Regierung von Unterfranken ermöglichen würde, die Bauarbeiten an diesem Abschnitt der BAB A3 einzustellen. Die Regierung sei nach dem Behördenaufbau in Bayern nicht die Aufsichtsbehörde der den Bau ausführenden Autobahndirektion Nordbayern.

Der Antrag sei aber auch unbegründet, da die Planfeststellung für diesen Autobahnabschnitt rechtskräftig abgeschlossen sei. Der in der Protokollerklärung vor dem Bundesverwaltungsgericht niedergelegte Vorbehalt, dass die Ausführungspläne der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen seien, ändere daran nichts, da die Antragstellerin hieraus keine eigenen Rechte herleiten könne. Im Übrigen liege diese Genehmigung der Regierung vor.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 04.08.2014 zum B. v. 04.08.2014, W 4 E 14.676