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StMWMET: Kabinett beschließt Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf

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Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) beschlossen. Künftig werden auch sieben schwäbische Kommunen dem vorrangig geförderten RmbH zugeordnet. Es handelt sich dabei um die kreisfreie Stadt Kaufbeuren, die Städte Sonthofen (Landkreis Oberallgäu) und Thannhausen (Landkreis Günzburg) sowie die Gemeinden Scherstetten (Landkreis Augsburg), Lutzingen und Wittislingen (beide Landkreis Dillingen a.d. Donau) und Günzach (Landkreis Ostallgäu).

Bayerns Wirtschaftsstaatsekretär Franz Josef Pschierer: „Von der Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf werden künftig auch sieben schwäbische Städte und Gemeinden profitieren. Die vorrangige Förderung dieser Kommunen ist ein gutes Signal für Schwaben.“

Pschierer hebt besonders hervor, dass mit Kaufbeuren und Sonthofen auch zwei Städte in den Förderraum einbezogen werden, die von Standortschließungen der Bundeswehr betroffen sind.

„Mit der Förderung dieser Konversionsstandorte wird es uns gelingen, die Folgen des Truppenabzuges abzufedern“, so Pschierer.

StMWMET, Pressemitteilung v. 05.08.2014