Gesetzgebung

StMASFI: Maßregelvollzug

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Sozialministerin Müller: „Eigenes bayerisches Maßregelvollzugsgesetz für einen rechtssicheren, modernen und qualitätsgesicherten Maßregelvollzug“

Anlässlich des heutigen Besuchs der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Regensburg bekräftigte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller, den Maßregelvollzug in Bayern gesetzlich neu zu regeln.

„Mit einem eigenen Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz stellen wir den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung auf ein neues rechtliches Fundament. Dies bringt für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Transparenz. Davon profitieren vor allem die untergebrachten Personen, aber auch die im Maßregelvollzug Beschäftigten. Wir regeln in unserem Gesetzentwurf die Unterbringungsbedingungen sowie Rechte und Pflichten der Untergebrachten“, so die Ministerin.

Hauptziel sei es – wie schon bisher – die Untergebrachten zu resozialisieren. So ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen, dass ein Behandlungsplan erstellt wird, dass die Untergebrachten einen Therapieanspruch erhalten und dass sie ihre Religion frei ausüben können.

Auch die Qualitätssicherung des Vollzugs vor Ort werde groß geschrieben.

„Wir schaffen eine eigene Aufsichtsstelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, die auch präventiv und beratend tätig werden soll. Daneben führen wir unabhängige Maßregelvollzugsbeiräte als Ansprechpartner vor Ort ein, denen auch Mitglieder des Bayerischen Landtags angehören sollen. Solche Beiräte haben sich im Justizvollzug bewährt und tragen zur Transparenz bei“, so Müller abschließend.

Das Kabinett hat vergangene Woche den Entwurf eines eigenen bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes beschlossen. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung.

StMASFI, Pressemitteilung v. 06.08.2014