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StMJ: Eröffnung einer Zentralen Beratungsstelle für Haftentlassene in Aschaffenburg

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Justizminister Bausback: „Die Behandlung und Betreuung der Gefangenen darf nicht mit deren Entlassung enden!“

Heute wird in Aschaffenburg eine neue Zentrale Beratungsstelle für Haftentlassene eröffnet. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback betont dabei bei seiner Festansprache, dass die bayerische Justiz damit in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialverein DIE BRÜCKE e. V. Aschaffenburg und anderen engagierten Trägern wie dem Verein Grenzenlos einen weiteren wichtigen Beitrag zur Resozialisierung von Strafgefangenen leistet.

„Es geht darum, nach besten Kräften alles zu unternehmen, damit Straftäter sozialverträgliches Verhalten – oft genug erstmals – lernen“, so Bayerns Justizminister. „Es liegt in unser aller Interesse, dass der Straftäter von heute ein verantwortliches Mitglied der Gesellschaft von morgen wird.“

Bausback erläutert dabei, dass genau da die Zentrale Beratungsstelle ansetzt: Sie bündele sämtliche für einen Haftentlassenen zur Verfügung stehenden Ansprechpartner, um diesem als erfolgversprechende Anlaufstelle ein breites Beratungs- und Hilfsangebot aus einer Hand zu bieten. Der Bogen sei weit gespannt – das Angebot reiche von Schuldnerberatung bis hin zur Wohnungsfürsorge. Dem Verein BRÜCKE e. V. sei es hier zu verdanken, so der Minister, dass die Zentrale Beratungsstelle für Haftentlassene die Betroffenen nicht nur bei der Wohnungssuche unterstütze, sondern sogar selbst vorübergehend Wohnraum für entlassene Strafgefangene zur Verfügung stellen könne, wenn es der Gefangene bereits in der Haft beantragt.

Ein wichtiger Aspekt der Zentralen Beratungsstelle für Haftentlassene ist darüber hinaus, dass die Gefangenen die verschiedenen Beratungsangebote bereits in der Phase der Entlassungsvorbereitung – also noch während ihres Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt – nutzen können.

„So wird am besten gewährleistet, dass der entlassene Gefangene tatsächlich eine umfassende und vor allem lückenlose Hilfe zur Selbsthilfe erhält,“ so der Minister.

Je früher ein Gefangener während des Strafvollzugs mit dem Aufbau eines sozialen Netzes für die Zeit nach der Entlassung beginne und je besser dieses gepflegt werde, umso größer seien seine Chancen, in Schwierigkeiten und Krisen von diesem Netz aufgefangen zu werden – und nicht wieder straffällig zu werden.

„Der beste Opferschutz ist doch, wenn Täter nicht mehr rückfällig werden“, so Bausback abschließend.

Hintergrund: Die Beratungsstelle hat ihren Sitz in den Räumlichkeiten des Vereins Grenzenlos in der Kolpingstraße 7. Sie bietet neben der allgemeinen Beratung und Unterstützung von entlassenen Strafgefangenen z. B. auch Leistungen bei der Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit, soziale Trainingskurse oder Schuldnerberatung. Man findet dort zudem das Café bzw. das Kaufhaus Grenzenlos. In Bayern gibt es derzeit Zentrale Beratungsstellen für Straffälligenhilfe in Ansbach, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Weitere Beratungsstellen sind insbesondere in Rosenheim und Passau in Planung.

StMJ, Pressemitteilung v. 07.08.2014