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BayVGH: Bebauungsplan „Prinz-Eugen-Kaserne“ in München bestätigt

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Mit zwei Urteilen vom 29. Juli 2014 und zwei Beschlüssen vom 12. August 2014 hat der 2. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) die Anträge mehrerer Anwohner, den von der Landeshauptstadt München für das Gelände der vormaligen Prinz-Eugen-Kaserne erlassenen Bebauungsplan für unwirksam zu erklären, abgelehnt. Auf dem ehemaligen, etwa 30 Hektar großen Kasernenareal im Stadtteil Oberföhring sollen rund 1800 Wohnungen entstehen.

In erster Linie wandten sich die Antragsteller gegen die geplante verkehrliche Erschließung des Gebiets. Mängel der Abwägung konnte der BayVGH hinsichtlich der von der Landeshauptstadt gewählten Erschließungsvariante jedoch nicht feststellen. Auch eine mangelhafte Bewältigung von Fragen des Verkehrslärms liege nicht vor. Schließlich verstoße der Bebauungsplan mit Blick auf Vorkommen des Grünspechts und verschiedener Fledermausarten auch nicht gegen Naturschutzrecht.

Der BayVGH hat die Revision gegen seine Entscheidungen nicht zugelassen. Die Nichtzulassung kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden.

BayVGH, Pressemitteilung v. 14.08.2014 zu den U. v. 29.07.2014, 2 N 14.780 und 2 N 14.1216, sowie den B. v. 12.08.2014, 2 N 13.990 und 2 N 14.1217