Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Beratungsprotokolle – Netzer fordert anlegergerechte Regulierung in der Wertpapierberatung

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Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, warnt erneut eindringlich vor den Folgen einer überbordenden Regulierung in der Anlageberatung. Sie führe zu einer Zurückhaltung vieler Kreditinstitute in der Aktienberatung. Auch Kunden fühlten sich durch das geforderte Maß an Bürokratie häufig überstrapaziert. Bekräftigt sieht er seine Haltung durch die kürzlich vorgelegte Studie des Deutschen Aktieninstituts, in der die Auswirkungen der Regulierung auf den Umfang und den Prozess der Aktienberatung für die betroffenen Kreditinstitute und ihre Kunden umfassend untersucht wurden.

„Was anfangs gut gemeint war, mündet häufig in kontraproduktive Bürokratie“, so Netzer.

Wie bereits mehrfach, zuletzt im Juli am Bayerischen Sparkassentag 2014 in Kempten gefordert, betont er:

„Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase muss der Weg zum Vermögensaufbau mit Wertpapieren offen gehalten werden. Kunden müssen deshalb auch die Möglichkeit bekommen, auf belastende Beratungsprotokolle zu verzichten.“

Die Studie des Deutschen Aktieninstituts „Regulierung drängt Banken aus der Aktienberatung“ stellt fest, dass sich vor allem kleinere Kreditinstitute in der Aktienberatung zurückhalten. Dies könne nicht im Sinne der Verbraucher sein, so Netzer. Wenn Verbraucherschutz nicht nur schützt, sondern letztlich beim langfristigen Vermögensaufbau behindert, sei der Punkt erreicht, an dem die Regulierung neu überdacht werden müsse. Ziel müsse eine Anlageberatung sein, die den Anleger zuverlässig und verständlich unterstützt. Man müsse jetzt über eine Flexibilisierung regulatorischer Schranken nachdenken, damit nicht weiterhin wichtige Anlageinstrumente wie z.B. Aktien faktisch ausgegrenzt werden, da sowohl Berater als auch Kunden bürokratische Hürden scheuen.

„Eine Möglichkeit zum freiwilligen Verzicht auf das seit 2010 obligatorische Beratungsprotokoll wäre eine Schritt in die richtige Richtung“, so Netzer.

Netzer unterstützt damit die Forderung an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag festgelegten Grundsätze in anlegergerechte Rahmenbedingungen umzusetzen. Danach sollen „die Zweckmäßigkeit und Verständlichkeit von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen regelmäßig überprüft und Verbesserungen umgesetzt werden“.

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 20.08.2014