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StMIBV: Verschärfter Kampf gegen Hells-Angels-Symbole in der Öffentlichkeit

20. August 2014 by Klaus Kohnen

Keine Hells Angels-Symbole mehr in der Öffentlichkeit – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback verschärfen Kampf gegen Rockergruppe: Zeigen von Clubsymbolen strafbar – Beschlagnahme von Kutten und Motorrädern möglich – Weitere Rocker-Clubs im Visier

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback verschärfen das Vorgehen gegen die Rocker-Gruppierung ‚Hells Angels‘.

„Polizei und Staatsanwaltschaften werden in Bayern ab Oktober konsequent jedes Zeigen von Hells Angels-Symbolen strafrechtlich verfolgen“, so Herrmann und Bausback.

Dazu gehören das Wappen der Hells Angels, ein stilisierter geflügelter Totenkopf, und der Schriftzug ‚Hells Angels‘. Das gilt insbesondere für entsprechende Kennzeichen auf den sogenannten ‚Rockerkutten‘. Solche Gegenstände können beschlagnahmt und dauerhaft eingezogen werden. Ebenfalls von strafrechtlichen Maßnahmen betroffen sind andere sichtbare Hells Angels-Symbole wie auf Motorrädern, an Vereinshäusern, im Internet und auf Merchandising-Artikel sowie auch sichtbare Tätowierungen.

„Da wir wichtige Identifikationsmerkmale der Hells Angels und deren martialische Symbole der Einschüchterung aus der Öffentlichkeit verbannen, treffen wir die Rocker an einer empfindlichen Stelle“, betonten die Minister.

Die Polizeipräsidien sind laut Herrmann derzeit beauftragt, die sechs Charter der Hells Angels in Bayern unmittelbar über das Vorgehen der Behörden zu informieren.

„Bis Ende September 2014 haben die Hells Angels Zeit, ihre Symbole aus der Öffentlichkeit zu entfernen“, bekräftigte Herrmann. „Dann werden wir jeden Fall konsequent zur Anzeige bringen.“

Hintergrund der Frist ist nach den Worten Bausbacks, bei künftigen Verstößen den geforderten Vorsatz gerichtsfest nachweisen zu können. Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 7. April 2014 abweichend von anderen Oberlandesgerichten entschieden, dass das öffentliche Zeigen von jeglichen Clubabzeichen der Hells Angels gegen das Vereinsgesetz (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG) verstößt. Diese Straftat kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Auf andere Rockergruppierungen lässt sich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg nicht ohne weiteres übertragen. Generell gilt laut Herrmann und Bausback aber, dass neben den Hells Angels auch andere Rockergruppierungen im besonderen Visier von Polizei und Justiz stehen:

„Wir begegnen Rockerkriminalität mit allen Mitteln des Rechtsstaats.“

Denn Mitglieder sogenannter ‚Outlaw Motorcycle Gangs‘ (OMCG) sind auch in Bayern immer wieder in typische Straftaten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität wie Rauschgifthandel und Gewaltdelikten verwickelt und häufig auch in der Rotlicht- und Türsteherszene aktiv. Im Vergleich zu anderen Ländern bewegen sich entsprechende Straftaten in Bayern allgemein aber auf einem deutlich niedrigeren Niveau, da die bayerischen Sicherheitsbehörden bereits seit den 1990er Jahren mit einem breiten Maßnahmenbündel gegen Rockergruppierungen vorgehen.

Deutschlandweit gehören zu den OMCG der Hells Angels MC, Bandidos MC, Outlaws MC, Gremium MC, Mongols MC und Satudarah MC. In Bayern tritt zudem der Trust MC auf. Rund 1.500 Personen werden bayernweit der kriminellen Rockerszene zugerechnet. Die sechs Charter der Hells Angels in Bayern sind in Allershausen, Hof, München (zwei Charter), Nürnberg und Töging am Inn ansässig. Der engere Personenkreis der bayerischen Hells Angels umfasst rund 180 Personen.

StMIBV, Pressemitteilung v. 20.08.2014

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