Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk gegen Pläne der EU-Kommission für eine europäische Arbeitslosenversicherung

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„Schritt in die Transfer-Union“

Europaministerin Dr. Beate Merk weist die Pläne von EU-Sozialkommissar László Andor zur Einführung einer europäischen Arbeitslosenversicherung entschieden zurück. Kommissar Andor hatte jüngst seine Konzepte präzisiert, wonach eine künftige europäische Arbeitslosenversicherung beispielsweise für die ersten sechs Monate ein Kernarbeitslosengeld von 40 % des letzten Einkommens auszahlen würde. Die nationalen Arbeitslosenversicherungen könnten nach seiner Vorstellung den Betrag von 40 % aufstocken und anschließend wieder vollständig Ersatzleistungen übernehmen. Nach Presseäußerungen des EU-Kommissars soll die europäische Arbeitslosenversicherung möglicherweise aus Steuermitteln der Euro-Länder finanziert werden.

Europaministerin Merk lehnt die wiederholt von Kommissar Andor geforderte europäische Arbeitslosenversicherung als Schritt in die Transfer-Union entschieden ab.

„Solche Pläne läuten einen Umverteilungsmechanismus in Europa ein, der von den europäischen Verträgen nicht gedeckt ist. Gerade Deutschland als finanzstarkes Land würde durch eine europäische Arbeitslosenversicherung einseitig belastet. Außerdem sagt die Kommission selbst, dass eine gemeinsame Arbeitslosenversicherung die Änderung der Europäischen Verträge voraussetzt. Eine einstimmig zu beschließende Vertragsänderung steht jedoch in absehbarer Zeit gar nicht an“, so die Ministerin.

Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre eigenen Arbeitsmärkte dürfe nicht abgewälzt werden.

„Die hohe Arbeitslosigkeit in einigen Ländern des Euroraums hat doch vor allem strukturelle Gründe. Die Probleme müssen dort an der Wurzel gepackt werden. Deshalb sind wirtschaftspolitische Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Wirtschaftswachstum der richtige Schritt. Transfermechanismen dagegen könnten sogar die Motivation senken, die Ursachen der strukturellen Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Ein bloßer Umverteilungsmechanismus würde die Situation in den betroffenen Ländern nicht nachhaltig verbessern und ist den Menschen bei uns auch nicht vermittelbar“, bekräftigte Europaministerin Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 25.08.2014