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StMASFI: Unterhaltsvorschuss soll Alleinerziehende entlasten – nicht aber den Unterhaltsschuldner

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Bayerns Familienministerin Emilia Müller verkündete heute in München die neuesten Zahlen zum Unterhaltsvorschuss in Bayern.

„Alleinerziehende haben es nicht leicht. Sie müssen nicht nur Erziehung und Haushalt alleine stemmen, sondern auch die finanzielle Situation der Familie im Griff haben. Wenn dann die Unterhaltszahlung des anderen Elternteils ausbleibt, kann die Situation schnell brenzlig werden. Der Staat lässt Alleinerziehende hier nicht im Stich und leistet finanzielle Unterstützung. Allein 2013 wurden an über 43.800 Kinder in Bayern insgesamt rund 81 Millionen Euro Unterhaltsvorschussleistungen ausgezahlt“, so Müller.

„Mit dem Unterhaltsvorschuss sollen Alleinerziehende entlastet werden – nicht jedoch der Unterhaltsschuldner“, stellte die Ministerin klar.

Der Freistaat hat 2013 von den Unterhaltsschuldnern mehr als 28 Millionen Euro wieder zurückgeholt, mehr als je zuvor. Bayern hat mit knapp 35 Prozent die höchste Rückholquote aller Bundesländer, der Bundesschnitt liegt bei 21 Prozent.

„Unser Erfolgsrezept liegt darin, dass wir die Spezialisten der bayerischen Finanzverwaltung mit einschalten. Von dem engagierten Rückgriff profitiert nicht nur der Steuerzahler, sondern auch die Alleinerziehenden. Denn wenn der Staat seinen Anspruch durchgesetzt hat, ist die Rechtslage geklärt. Damit ist es für Alleinerziehende leichter, dauerhaft und regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bekommen“, erläuterte Müller.

Der Freistaat trägt zwei Drittel und der Bund ein Drittel der Kosten für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. In diesem Verhältnis teilen sich auch die Rückgriffseinnahmen auf.

„Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern verzichtet Bayern auf eine finanzielle Beteilung der Kommunen an den Ausgaben für Unterhaltsvorschussleistungen“, betonte die Ministerin abschließend.

StMASFI, Pressemitteilung v. 25.08.2014

Redaktioneller Hinweis: Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss: hier.