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StMGP: Huml lehnt assistierten Suizid durch Ärzte ab – Bayerns Gesundheitsministerin: Nicht mit dem Berufsrecht vereinbar

26. August 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml spricht sich strikt gegen den assistierten Suizid durch Ärzte aus. Anlässlich der aktuellen Debatte betonte Huml am Dienstag:

„Eine Regelung, die dazu führen kann, dass Mediziner bei schwerstkranken Menschen Beihilfe zum Selbstmord leisten, lehne ich auch als Ärztin entschieden ab. Sie wäre mit der ärztlichen Ethik und dem ärztlichen Berufsrecht nicht vereinbar.“

Die Bayerische Berufsordnung verpflichtet Ärzte unter anderem, Sterbenden Beistand zu leisten.

Huml ergänzte: „Aus der Verpflichtung, Sterbenden beizustehen, folgt weder das Recht auf Beihilfe zum Suizid noch auf aktive Sterbehilfe. Fest steht für mich: Ärzte sollen nicht Hilfe zum Sterben leisten, sondern Ärzte sollen Menschen beim Sterben begleiten und ihnen die Schmerzen und Ängste nehmen.“

Huml warnte: „Es mag die ein oder andere extreme Lebenssituation geben, in welcher der Wunsch eines Menschen zu sterben größer ist als sein Lebenswille. Dennoch halte ich es nicht für richtig, für diese Einzelfälle das Gesamtsystem aufzubrechen und den ärztlich assistierten Suizid als eine Möglichkeit anzubieten. Klar ist für mich: Wir müssen in jedem Fall vermeiden, dass Menschen das Gefühl haben, der Gesellschaft zur Last zu fallen und deshalb den Weg der Sterbehilfe wählen.“

Bayern lehnt eine aktive Sterbehilfe seit langem ab.

Huml unterstrich: „Wir müssen die Ängste der Menschen beim Gedanken an den eigenen Tod oder das Sterben naher Angehöriger sehr ernst nehmen. Bayern will schwerstkranken Menschen ein Leben in Würde und möglichst ohne Schmerzen bis zuletzt ermöglichen. Unsere Antwort auf Rufe nach aktiver Sterbehilfe ist der weitere Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Gemeinsam mit allen Akteuren der Hospiz- und Palliativversorgung müssen wir nun dafür sorgen, dass diese Angebote allen Bürgern zur Verfügung stehen.“

In Bayern gibt es derzeit 93 Krankenhäuser mit einem palliativmedizinischen Angebot. Zudem fördert das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium den Aufbau spezialisierter ambulanter Palliativ-Teams mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 15.000 Euro pro Team. Derzeit gibt es im Freistaat insgesamt 29 Teams für Erwachsene und vier Teams für Kinder und Jugendliche. Aktuell gibt es in Bayern 16 stationäre Hospize mit insgesamt 162 Betten sowie ein stationäres Kinderhospiz im schwäbischen Bad Grönenbach. Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert den bedarfsgerechten Aufbau stationärer Hospize mit bis zu 10.000 Euro pro Bett. In die Hospizarbeit werden dieses Jahr 350.000 Euro investiert.

StMGP, Pressemitteilung v. 26.08.2014

Redaktioneller Hinweis: Die Entwicklung zum Thema „Sterbehilfe“ lässt sich durch einen Klick auf das Schlagwort (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) nachvollziehen.

 

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