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Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk begrüßt Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Bekämpfung des Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts innerhalb der EU

27. August 2014 by Klaus Kohnen

„Notwendige Debatte durch Bayern angestoßen“ / „Erfolg und Bestätigung für bayerischen Einsatz“

Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung zur Bekämpfung des Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts innerhalb der EU.

„Bayern hat auf die drängenden Hilferufe vieler Kommunen in Deutschland reagiert und die Debatte um den Missbrauch des Freizügigkeitsrechts wesentlich mit angestoßen. Wir haben uns mit unseren Vorschlägen an den Bund in den letzten Wochen und Monaten auf vielen Ebenen intensiv und erfolgreich in den Beratungsprozess eingebracht und bei diesem brennenden Thema nicht lockergelassen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf werden die Kommunen entlastet und Maßnahmen eingeführt, durch die Missbrauch wirkungsvoll unterbunden werden kann.“

Die Ministerin zeigte sich befriedigt darüber, dass nach dem Gesetzentwurf im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug nunmehr befristete Wiedereinreisesperren ermöglicht werden, das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern zur Arbeitssuche in Anpassung an bestehende unionsrechtliche Spielräume befristet wird und Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzahlungen von Kindergeld eingeführt werden. Zugleich würdigte Staatsministerin Merk die Anstrengungen der Bundesregierung, die in den nächsten Jahren Mittel in einer Gesamthöhe von über 200 Mio. Euro zur Unterstützung der Kommunen zur Verfügung stellt und die besonders betroffenen Kommunen im Jahr 2014 zusätzlich um weitere 25 Mio. Euro im Wege einer einmaligen Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung entlastet.

Europaministerin Merk: „Es war wichtig, dass die Bayerische Staatsregierung dieses komplexe und schwierige Thema auf die politische Tagesordnung gesetzt und stets weiterverfolgt hat. Die heutigen Beschlüsse des Bundeskabinetts sind Erfolg und Bestätigung für unseren Einsatz.“

Die Ministerin betonte aber auch: „Für Bayern ist die Freizügigkeit ein hohes Gut in Europa. Wir profitieren vom Zuzug qualifizierter Fachkräfte, die einen wichtigen Beitrag für den Wohlstand in unserem Land leisten. Um die Akzeptanz des Freizügigkeitsrechts in der EU aber weiterhin zu gewährleisten, müssen wir darauf achten, seinen Missbrauch zu unterbinden. Hierzu wurde heute ein wichtiger Schritt getan.“

Europaministerin Beate Merk bekräftigte die Absicht Bayerns, bei dem Thema auch weiterhin am Ball zu bleiben. Noch seien nicht alle Ziele erreicht:

„Die Bundesregierung will noch prüfen, ob eine Anpassung des Kindergeldbezugs an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes bewirkt werden kann. Damit würden mögliche Ungleichgewichte vermieden werden, die sich aus der Höhe des Kindergeldes im Vergleich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen in den Herkunftsländern ergeben können“.

Zudem sind nach bayerischer Auffassung auch Änderungen im Europarecht geboten, um z.B. das Daueraufenthaltsrecht an strengere Voraussetzungen zu knüpfen.

„Hier möchte die Bundesregierung anstehende Entscheidungen des EuGH in sogenannten Vorabentscheidungsersuchen abwarten. Auch bei diesem Punkt werden wir rechtzeitig nachhaken“, so Europaministerin Merk abschließend.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 27.08.2014

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Europa (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Armutszuwanderung (Freizügigkeit), Fach- und Führungskräfte, Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), Kindergeld

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