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StMIBV: Herrmann legt Landtag Sponsoringbericht vor

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Offenlegung privater Unterstützungsleistungen an die Staatsverwaltung hat sich bewährt

Zum zweiten Mal hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Landtag den Sponsoringbericht für die Bayerische Staatsverwaltung vorgelegt. Der im Zwei-Jahres-Turnus erscheinende Bericht umfasst die Jahre 2012 und 2013. Nach den Worten von Herrmann habe sich die Herausgabe des Sponsoringberichts bewährt:

„Die Behörden achten noch genauer darauf, dass Transparenz und Klarheit oberstes Gebot bei der Annahme privater Unterstützungsleistungen sind.“

Der nunmehr zweite Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013. Er listet sämtliche Leistungen ab einem Wert von mehr als 1.000 Euro auf, die als private Zuwendungen an den Staat geflossen sind. Danach haben 2012 und 2013 staatliche Stellen insgesamt 328 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 4.295.987 Euro angenommen. Davon entfallen auf das Jahr 2012 1.752.087 Euro für 167 Leistungen und auf das Jahr 2013 2.543.900 Euro für 161 Leistungen.

Da es sich erst um den zweiten Sponsoringbericht handelt und nach der Landtagswahl im Herbst 2013 die Geschäftsbereiche der Staatsregierung teilweise neu geordnet worden sind, ist eine Vergleichbarkeit mit dem Berichtszeitraum des ersten Berichts (1. November 2010 bis 31. Dezember 2011) nur eingeschränkt möglich. Dennoch lassen sich ein paar Trends erkennen: Die Behörden nehmen jährlich im Schnitt rund 160 Leistungen an. Etwa die Hälfte davon sind Sponsoringmaßnahmen, also Maßnahmen, bei denen sich auch der Zuwendungsgeber über das unterstützte Vorhaben in der Öffentlichkeit profilieren kann. Spitzenreiter, sowohl bei der Zahl der Maßnahmen (rund 70 Leistungen pro Jahr) als auch beim Umfang der Leistungen (jährlich durchschnittlich 600.000 Euro) ist der Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Herrmann freute sich besonders über die vielen Zuwendungen, die an Schulen geflossen sind, sei es zur Unterstützung von Schülerwanderungen oder durch die Spende von Musikinstrumenten:

„Ohne diese Unterstützung hätten viele Vorhaben nicht oder nur in einem kleineren Umfang verwirklicht werden können.“

Die Schwerpunkte der Leistungen in den einzelnen Ressorts haben sich in den letzten vier Jahren kaum verändert. Die Leistungsgeber haben mit ihren Zuwendungen insbesondere Maßnahmen der Prävention und Information unterstützt.

Zum 1. Mai 2016 wird das Innenministerium den dritten Bericht über Sponsoringleistungen an die bayerische Staatsverwaltung in den Jahren 2014 und 2015 herausgeben.

Der aktuelle Bericht ist veröffentlicht unter www.innenministerium.bayern.de/sug/engagement/sponsoring.

StMIBV, Pressemitteilung v. 27.08.2014