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StMIBV: Herrmann nimmt an Wehrübung der Bundeswehr teil

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Bayerns Innen-, Bau- und Sportminister Joachim Herrmann nimmt an Wehrübung der Bundeswehr teil: Zivilmilitärische Zusammenarbeit vertiefen – Minister informiert sich über laufende Baumaßnahmen und Sportausbildung bei der Bundeswehr

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann leistet vom 28. August bis zum 11. September 2014 im Rahmen einer Wehrübung Dienst beim Landeskommando Bayern der Bundeswehr. Dort bekleidet er als Major der Reserve den Posten eines Stabsoffiziers im Bereich der zivilmilitärischen Zusammenarbeit.

Herrmann: „Als Innen-, Bau- und Sportminister arbeite ich beinahe täglich in vielen Bereichen mit der Bundeswehr zusammen: Die Bundeswehr ist bei Katastrophen oder besonderen Unglücksfällen wie kürzlich der Höhlenrettung in Berchtesgaden unverzichtbarer Bestandteil unseres bayerischen Hilfeleistungssystems. Unsere Staatliche Bauverwaltung bringt im Auftrag des Bundes ihren Sachverstand bei Planung und Bau der bayerischen Liegenschaften von Bundeswehr und US-Armee ein. Die Sportförderung der Bundeswehr ist hoch professionell und vorbildlich.“

Herrmann sieht es deshalb als seine Aufgabe an, über die wesentlichen Belange der Bundeswehr und ihrer Verbündeten informiert zu sein.

Herrmann identifiziert sich nach eigenen Worten öffentlich aus voller Überzeugung mit der Truppe. Sein besonderes Augenmerk gelte insbesondere den vielen wertvollen Hilfestellungen der Bundeswehr im Innern, etwa bei Hochwasser- und Schneekatastrophen, Waldbränden und sonstigen schweren Unglücksfällen sowie den laufenden Baumaßnahmen und der Sportförderung.

Herrmann will mit seiner Wehrübung – der 16. seit seinem Grundwehrdienst 1975/76 – aber auch seine Solidarität und Kameradschaft mit allen Reservisten der Bundeswehr zeigen, auch mit den vielen, die gefährliche Auslandseinsätze zum Beispiel in Afghanistan oder im Kosovo leisten.

Der Minister lernt im Rahmen seiner Wehrübung verschiedene Einrichtungen der Bundeswehr kennen. Er erhält dort einen Einblick in verschiedene Aufgaben und Szenarien und wird entsprechend geschult.

In der Sonthofener Generaloberst-Beck-Kaserne etwa wird er in das neu aufgestellte Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr eingewiesen, mit der auch die bayerischen Feuerwehren eine enge fachliche Zusammenarbeit entwickeln sollen. Weitere Stationen folgen bei der neu aufgestellten Division SÜD der Bundeswehr in Veitshöchheim und in der Otto-Lilienthal-Kaserne Roth, wo derzeit die Baumaßnahmen für die aus Fürstenfeldbruck umziehende Offiziersschule der Luftwaffe geplant werden.

Ausbildung und Krisenszenarien lernt Herrmann in der Infanterieschule in Hammelburg kennen, wo insbesondere Truppenteile vor Auslandseinsätzen geschult werden, aber auch gelegentlich bayerische Polizeieinheiten zur Schießausbildung zu Gast sind. Herrmann informiert sich dort auch über die laufenden Baumaßnahmen zur Sanierung der Abwasseranlage sowie geplante Neu- und Umbaumaßnahmen.

Es folgen Termine bei der Panzerbrigade 12 der Bundeswehr sowie der Feldjägerkompanie in Amberg.

In der US-Garnison in Grafenwöhr informiert sich der Innenminister unter anderem über die medizinische und sonstige taktische Vorbereitung auf Einsätze sowie die dortigen Erfahrungen mit den Probeflügen von Drohnen.

In Kalkar besucht Herrmann das Zentrum Luftoperationen der Bundeswehr, das auch für die Abwehr terroristischer Gefahren im Luftraum in Zusammenarbeit mit der Polizei zuständig ist.

Im Familienbetreuungszentrum des Landeskommandos Bayern in Kümmersbruck bekommt Herrmann unter anderem einen Einblick in die moderne Familien- und Kinderbetreuung bei der Truppe. Ein Briefing über die Ausbildung bei der Sportfördergruppe der Bundeswehr erhält der Major der Reserve und Sportminister an der Bundeswehruniversität Neubiberg. Dort wird er auch mit Spitzensportlern der Bundeswehr sprechen. Auf dem Programm bei Airbus Defense in Manching stehen moderne Verteidigungssysteme der Bundeswehr. Die Bundeswehr im aktiven Einsatz lernt Herrmann bei einer EUROKORPS-Übung im Raum Ingolstadt kennen.

StMIBV, Pressemitteilung v. 28.08.2014