Gesetzgebung

StMGP: Patientenverfügung gibt Ärzten und Angehörigen Sicherheit

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Bayerns Gesundheitsministerin: Inkrafttreten des Gesetzes vor fünf Jahren war wichtiger Schritt

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml bewertet das seit fünf Jahren geltende Patientenverfügungsgesetz als wichtigen Schritt. Huml betonte am Sonntag anlässlich des Inkrafttretens der Regelung am 1. September 2009:

„Für mich als bayerische Gesundheitsministerin und Ärztin steht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Vordergrund. Daher halte ich eine schriftliche Patientenverfügung für sehr wichtig. Das gibt Ärzten und Angehörigen Sicherheit, wenn ein Patient seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann.“

Huml ergänzte: „Für mich gilt: den Wunsch der Menschen zu respektieren, wenn sie zum Beispiel keine künstliche Ernährung mehr möchten, und sie dann auch gehen zu lassen. In der schriftlichen Patientenverfügung kann jeder Mensch ausdrücklich darlegen, welche medizinischen und begleitenden Maßnahmen er in seinen letzten Stunden noch in Anspruch nehmen möchte und welche er ablehnt. Ich empfehle jedem, sich vor dem Abfassen einer Patientenverfügung ärztlich und rechtlich beraten zu lassen, damit der Patientenwille möglichst klar und präzise festgelegt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben der Patientenverfügung auch die Bereitschaft zur Organspende erklärt werden soll, damit sich beides ergänzt und nicht widerspricht.“

Huml unterstrich: „Dagegen lehne ich den ärztlich assistierten Suizid ab. Eine Regelung der Beihilfe zum Suizid ist mit dem ärztlichen Berufsrecht nicht vereinbar. Ich vertrete ganz klar die Auffassung: Ärzte sollen nicht Hilfe zum Sterben leisten, sondern Ärzte sollen Menschen beim Sterben begleiten, ihnen Schmerzen und Ängste nehmen und die Wünsche der Patienten respektieren. Aber ich bin dagegen, dass man ihnen im Extremfall einen Giftbecher ans Bett stellt und das Sterben aktiv befördert.“

Die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist seit dem 1. September 2009 gesetzlich geregelt. In einer Patientenverfügung können einwilligungsfähige Volljährige schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen und welche sie ablehnen, falls sie ihren Willen selbst nicht mehr äußern können – wie etwa bei einer schweren Krankheit oder aufgrund eines schweren Unfalls. Die Patientenverfügung ist dann Grundlage der medizinischen Behandlung. Wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurde, ist die Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte verbindlich.

StMGP, Pressemitteilung v. 31.08.2014