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Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk für Erhalt der exklusiven fränkischen Bocksbeutelflasche

9. September 2014 by Klaus Kohnen

„Traditionelle Flaschenform muss in der EU weiterhin geschützt bleiben!“

Europaministerin Dr. Beate Merk plädiert anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschuss für die Gemeinsame Marktordnung der Europäischen Kommission für die Beibehaltung des Bockbeutels als geschützte Flaschenform innerhalb der EU.

„Die Exklusivität unserer traditionellen fränkischen Bocksbeutelflasche muss erhalten bleiben. Darum muss Bayern gemeinsam mit den anderen betroffenen Weinbauregionen Europas die übrigen Mitgliedstaaten von der Wichtigkeit der geltenden Regelung überzeugen. Knapp dreihundert Jahre steht der Bocksbeutel für fränkischen Spitzenwein. Er ist ein einzigartiges Markenzeichen, das weit über Franken und Bayern hinaus Weinbautradition und hohe Weinqualität verkörpert. Unsere fränkischen Winzer können zu Recht stolz auf ihre Spitzenweine in der unverwechselbaren Bocksbeutelflasche sein“, betonte Ministerin Merk. „Dies soll und muss auch in Zukunft so bleiben!“

Die Ministerin erläuterte, dass in der heutigen Sitzung des Ausschusses für die Gemeinsame Marktordnung zunächst auf Arbeitsebene über die zu Grunde liegende EU-Verordnung gesprochen werde. Die Überarbeitung der Weinkennzeichnungs-Durchführungs-Verordnung sei im Zuge der Umstellung auf den Vertrag von Lissabon erforderlich geworden. Das Verfahren stehe allerdings noch am Anfang. Bisher ist die „Verwendung der anerkannten besonderen Flaschenarten“ klar geregelt (red. Hinweis: Anhang XVII, Nr. 2). Danach darf der Bocksbeutel als anerkannte Flaschenform nur in Franken, einigen Teilen Badens sowie in bestimmten, genau bezeichneten Regionen Italiens, Griechenlands und Portugals verwendet werden.

Die Ministerin will sich in dem jetzt beginnenden Diskussionsprozess auf europäischer Ebene für den Erhalt der exklusiven Nutzung traditioneller Flaschenformen einsetzen. Es sei möglich, dass einige Mitgliedstaaten im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung die geltenden Bestimmungen zugunsten einer Marktliberalisierung lockern wollten.

„Ich bin von der Stichhaltigkeit unserer Argumente überzeugt. Europa lebt von der Vielfalt und seinen regionalen Unterschieden. Die Unverwechselbarkeit, gerade auch bei unseren traditionellen regionalen Spitzenprodukten, ist unser Trumpf in Europa. Kaum ein anderes Land in Europa steht dafür so wie Bayern. Die Bocksbeutelflasche als einzigartiges Aushängeschild der fränkischen Weinbautradition muss deshalb auch in Zukunft geschützt bleiben“, unterstrich Staatsministerin Dr. Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.09.2014

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