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Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk fordert moderne EU-Datenschutz-Grundverordnung in Europa als Motor für den digitalen Binnenmarkt

11. September 2014 by Klaus Kohnen

Aber: „Keine Aufweichung der strengen deutschen Datenschutzregelungen und keine bürgerferne Zentralisierung der Datenschutzaufsicht“

Europaministerin Dr. Beate Merk bekräftigte heute im Rahmen einer Datenschutz-Tagung in der Bayerischen Vertretung in Brüssel die zügige und sorgfältige Umsetzung einer modernen EU-Datenschutz-Grundverordnung in Europa:

„Mit unserer Strategie ‚BAYERN DIGITAL‘ bringen wir alle wichtigen digitalen Zukunftsfelder voran. Unsere Firmengründer und Unternehmer brauchen deshalb dringend ein geeignetes rechtliches Instrumentarium, mit dem sie ihre innovativen Geschäftsmodelle im digitalen Weltmarkt voll entfalten können. Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll unseren Unternehmern und unseren Bürgern Rechtssicherheit garantieren. Jedes Unternehmen, das in Europa seine Dienste anbietet, muss dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen, egal ob der Firmensitz im Silicon Valley liegt oder in Simbach am Inn. Eine Regel für alle – nur dann haben europäische Unternehmen keinen Nachteil gegenüber Anbietern außerhalb der EU.“

Die Ministerin machte aber auch klar: „Die strengen deutschen Datenschutzregeln dürfen dabei aber auf keinen Fall aufgeweicht werden.“

Sie macht sich für drei Kernanliegen stark:

  • Erstens: „Unsere Bürger müssen darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Daten vom Staat weiterhin nur unter strengsten Auflagen erhoben und verwaltet werden.“
  • Zweitens: „Wir wollen keine zentrale Datenschutzaufsicht in der EU. Bürgernähe und Grundrechtsschutz erreichen wir aber nicht durch Zentralisierung, sondern nur durch direkte Ansprechpartner in den Behörden vor Ort.“
  • Drittens: „Die Datenschutzgrundverordnung muss Antworten auf die Herausforderungen des Internets geben. Gerade die jüngste EuGH-Entscheidung zu Google hat verdeutlicht, dass die Verordnung ohne Regeln zur Balance zwischen Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit kaum zukunftstauglich wäre.“

Die Ministerin zeigte sich davon überzeugt, dass eine europäische Datenschutz-Grundverordnung, die hohe Qualitätsmaßstäbe erfüllt, ein Motor für den digitalen Binnenmarkt in ganz Europa sein kann.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 11.09.2014

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: EU Data Protection

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