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StMI: Betätigungsverbot für Terrormiliz Islamischer Staat

12. September 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das vom Bundesinnenminister heute ausgesprochene Betätigungsverbot für die Organisation Islamischer Staat in Deutschland und spricht von einem ersten Schritt in die richtige Richtung:

„Ich finde es unerträglich, wenn diese Mörderbande in Deutschland Werbung macht und Versammlungen nutzt, um auch bei uns gezielt ihr Gift zu streuen. Das können und werden wir nicht zulassen“, so der Innenminister.

Herrmann tritt für ein konsequentes und härteres Vorgehen gegen islamistische Umtriebe in Deutschland ein. Dabei müsse jede rechtliche Möglichkeit genutzt werden, um dem Treiben islamistischer Fanatiker und deren Sympathisanten Einhalt zu gebieten.

„Dazu gehört es auch, unsere Rechtsordnung daraufhin zu überprüfen, ob sie Angriffe von Islamisten sicher und zuverlässig abwehren kann – etwa im Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Versammlungsrecht sowie im Sicherheits- und Strafrecht.“

Mit dem heute ausgesprochenen Betätigungsverbot sind den Anhängern der Terrorgruppe Aktivitäten in Deutschland untersagt, etwa die Werbung für ihre Organisation mit Plakaten, Transparenten und Aufrufen. Auch bei Versammlungen in Deutschland ist das Zeigen von Kennzeichen mit dem IS-Logo und Ähnlichem nicht mehr erlaubt, ebenso die Werbung über das Internet oder das Sammeln von Spenden.

StMI, Pressemitteilung v. 12.09.2014

Redaktioneller Hinweis: Die entsprechende Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern liefert rechtliche Hintergründe zu den entsprechenden Regelungen des Vereinsgesetzes.

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