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BayLSG: Feierstunde zum 60-jährigen Bestehen der Sozialgerichte in Bayern

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Fachgerichtsbarkeit hat Hartz-IV-Ansturm gemeistert und ist für die Internationalisierung des Sozialrechts gut gerüstet

Klagen wegen Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente, Pflege sowie Hartz-IV-Leistungen prägen das Bild, das die Öffentlichkeit von der Sozialgerichtsbarkeit hat. 1954 entstanden sind die Sozialgerichte der jüngste Teil der Gerichtsfamilie. Bei der Feierstunde zum 60-jährigen Bestehen der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit stellte die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Frau Elisabeth Mette fest:

„Die Richterinnen und Richtern unserer Fachgerichtsbarkeit haben nicht nur mit ihren Entscheidungen zur Grundsicherung zu den Hartz-IV-Gesetzen unser Gemeinwesen geprägt und sozial gesichert.“

Die Internationalisierung des Sozialrechts, Globalisierung und Migrationsbewegungen werden in der kommenden Zeit die Sozialgerichte vor große Herausforderungen stellen. Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI), Geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, betonte in seinem Festvortrag die Einzigartigkeit der Sozialgerichtsbarkeit im internationalen Vergleich. Zudem zeichne die Sozialgerichtsbarkeit die Fähigkeit aus, auch neue Projekte anzupacken. Das habe z.B. die gerichtliche Mediation und ihre Umsetzung in diesem Gerichtszweig gezeigt.

Anschließend präsentierte Frau Präsidentin Mette die Broschüre „60 Jahre Sozialgerichte in Bayern“ (PDF, 4.6 MB). Diese zeigt die wesentlichen Entwicklungen nicht nur der der letzten 10 Jahre auf. Den Gerichten ist es gelungen, trotz enormen Zuwachses der Aufgaben und trotz erheblicher Zunahme der Verfahren die durchschnittliche Verfahrensdauer augenfällig zu reduzieren.

BayLSG, Pressemitteilung v. 17.09.2014