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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 19. September 2014

18. September 2014 by Klaus Kohnen

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Ressourcen auf die schutzbedürftigen Flüchtlinge konzentrieren, Grüne sollen von Blockadehaltung abrücken / Bayern strikt gegen Mitsprache des Bundes in Schulangelegenheiten

Zur Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten (TOP 5):

Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber unterstrich die humanitäre Verantwortung Deutschlands und Bayerns beim Flüchtlingsschutz:

„Die Welt ist aus den Fugen. Angesichts der Dimension internationaler Konflikte ist die Zahl der Flüchtlinge stark angewachsen. Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen. Gerade ein wirtschaftlich starkes und dynamisches Land wie Bayern ist besonders gefordert. Wir wollen den Betroffenen aus den Krisenregionen zur Seite zu stehen. Die Bayerische Staatsregierung hat dazu ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen und in dieser Woche auf einem Asylgipfel in intensiven Diskussionen mit gesellschaftlichen Gruppen ihr Engagement beim Flüchtlingsschutz vorangetrieben.“

Gleichzeitig muss nach Auffassung von Huber alles getan werden, damit die Hilfe bei den Menschen ankommt, die sie tatsächlich brauchen.

„Die Menschen vor Ort wollen den Flüchtlingen helfen. Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung von der Politik aber auch, dass die Kommunen mit den neu ankommenden Flüchtlingen nicht überfordert werden. Unsere Aufnahmekapazitäten sind nicht unbegrenzt. Wir müssen unsere Ressourcen deshalb auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren. Dazu gehört, dass offensichtlich unbegründete Asylanträge zügig abgelehnt werden. Deshalb ist es dringend an der Zeit, dass die Grünen von ihrer Blockadehaltung abrücken. Ich fordere die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung auf, den Weg für eine Zustimmung zum Gesetz zur Einstufung von Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten freizumachen. Es ist ein Widerspruch in sich, wenn diese Länder, die der Europäischen Union beitreten wollen, nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Die Bundesregierung hat in der Begründung ihres Gesetzentwurfs ausführlich und überzeugend dargelegt, dass diese Staaten eindeutig sicher sind.“

Bayerns Bundesratsminister verwies darauf, dass seit Aufhebung der Visumpflicht ein drastischer Anstieg der Asylbewerber aus diesen Ländern festzustellen sei.

„Knapp ein Fünftel aller Asylanträge kommen aus den Westbalkanstaaten, die Anerkennungsquote liegt bei nahe Null. Der Zustrom aus asylfremden Motiven muss gebremst werden – auch und gerade im Interesse der Kommunen vor Ort“, so der Minister.

Zur neuen Hochschulfinanzierung und zur BAföG-Novelle (TOP 14, 21):

Staatsminister Huber begrüßte die Maßnahmen zur Stärkung von Bildung und Wissenschaft, die morgen im Bundesrat im ersten Durchgang beraten werden.

„Der Föderalismus in Deutschland funktioniert. Bund und Länder sind bei der wichtigen Zukunftsaufgabe Bildung und Wissenschaft zusammengerückt und setzen finanzielle Spielräume frei. Wir stärken langfristig die Grundfinanzierung von Hochschulen. Dies ist wichtig für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Beim BAföG erreichen wir mehr junge Auszubildende und verbessern deren Situation erheblich. Das schafft mehr Bildungsgerechtigkeit.“

Forderungen insbesondere von rot-grün geführten Länder nach einem Einstieg des Bundes in die Schulfinanzierung (sog. Kooperationsverbot) erteilte Huber eine klare Absage:

„Bayern ist strikt gegen eine Mitsprache des Bundes in Schulangelegenheiten. Finanzierungskompetenzen dürfen nicht zum Einfallstor für schulpolitische Vorgaben werden. Hier geht es um originäre Länderkompetenzen, aus denen sich der Bund raushalten muss.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 18.09.2014

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Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Schulen, Universitäten/ Hochschulen, Verwaltung Schlagwörter: BAföG, Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25.BAföGÄndG), Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, Grundgesetz (GG), Kooperationsverbot, Sichere Herkunftsstaaten

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