Gesetzgebung

StMFLH: Länderfinanzausgleich reformieren, Gestaltungsspielräume zurückgewinnen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Experten-Tagung bei der IHK in Regensburg

„Bayerns Zahlungen in den Länderfinanzausgleich steigen weiter massiv an. Diese könnten in diesem Jahr erstmals die Fünf-Milliarden-Grenze überschreiten. Das ist eine unfassbare Zahllast, die uns zahlreiche finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten auch im Bereich der Förderung des ländlichen Raums nimmt. Das darf so nicht weitergehen“, stellte Finanzstaatssekretär Albert Füracker auf der Tagung der Chefvolkswirte der deutschen Industrie- und Handelskammern am Freitag (19.9.) in Regensburg fest.

Im ersten Halbjahr 2014 wuchsen die Zahlungen Bayerns um fast 14 Prozent auf rund 2,6 Milliarden Euro an. Der Freistaat musste damit rund 56 Prozent des Ausgleichsvolumens alleine stemmen.

In dem Expertengespräch berichtete Füracker über die vielfältigen Themen- und Problemstellungen bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und gab einen Überblick über die wesentlichen Forderungen Bayerns bei der Reform.

„Absoluter Schwerpunkt ist für uns die Reform des Länderfinanzausgleichs“, erläuterte Füracker. „Wir möchten die Eigenverantwortung und damit die Eigenstaatlichkeit der Länder insgesamt stärken. Es darf nicht alleine darum gehen, mehr Geld vom Bund zu fordern. Wir wollen einen Wettbewerb der Ideen und dazu brauchen wir größere finanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten der Länder, z.B. durch mehr Steuerautonomie“, stellte Füracker fest.

Nach der Gesetzeslage laufen die Regelungen zum Länder-Finanzausgleich 2019 aus. Deshalb haben bereits Bund-Länder-Gespräche für eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs begonnen. Parallel dazu haben Bayern und Hessen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht im bestehenden System eingereicht.

StMFLH, Pressemitteilung v. 19.09.2014