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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Herrmann begrüßt Zustimmung des Bundesrats zur Asylrechtsreform

19. September 2014 by Klaus Kohnen

„Um Platz für die wirklich politisch Verfolgten zu schaffen, müssen wir den Missbrauch unseres Asylrechts durch Wirtschaftsflüchtlinge konsequent bekämpfen. Nachdem die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina bei unter einem Prozent liegt, ist es höchste Zeit, dass jetzt auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, diese Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären.“ Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Entscheidung des Bundesrats, der damit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf zustimmt. Herrmann erwartet von der neuen Vorschrift, dass damit eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren einhergeht:

„Durch die aussichtslosen Asylanträge verlängerte sich bisher die Bearbeitungsdauer für Menschen aus Ländern, in denen tatsächlich mit politischer Verfolgung zu rechnen ist.“

Die drei Staaten stellen einen Anteil an den Asylbewerbern in Deutschland von etwa 20 Prozent.

„Bis Ende August mussten in diesem Jahr somit bundesweit rund 25.000 offensichtlich unbegründete Asylanträge von Asylbewerbern aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina bearbeitet werden. Die Entlastung ist erheblich, wenn man diese aussichtslosen Verfahren abschaffen kann.“

Der Bayerische Innenminister sagte, Deutschland stehe zu seinen Verpflichtungen.

„Wir nehmen die Menschen aus den Staaten auf, in denen jemand politisch oder aus sonstigen asylrelevanten Gründen verfolgt wird. Wo das nicht der Fall ist, müssen wir eine klare Grenze ziehen – wie bei den drei Westbalkanstaaten.“

Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Motiven zu uns kommen, blockierten außerdem nicht nur die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit unbegründeten Asylanträgen, sondern auch die Unterbringungskapazitäten für Menschen, die aus berechtigten Gründen um Asyl bitten.

Der Bayerische Innenminister fügte hinzu: „Deutschland trägt die Hauptlast bei den Asylanträgen in Europa“, so Herrmann.

Mit dem nicht abreißenden Zustrom von neuen Flüchtlingen werde es immer wichtiger eine klare Trennlinie zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und den wirklich politisch Verfolgten sowie den Bürgerkriegsflüchtlingen zu ziehen.

StMI, Pressemitteilung v. 19.09.2014

Redaktioneller Hinweis: Bei dem Gesetz handelt es sich um das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, siehe TOP 5 der Tagesordnung der 925. Sitzung des Bundesrates v. 19.09.2014.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, Sichere Herkunftsstaaten

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