Gesetzgebung

StMJ: Große Koalition einigt sich auf Mietpreisbremse

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Bausback: „Wichtige bayerische Forderungen durchgesetzt, aber das Korsett ist eng, das der Bund den Ländern für die Umsetzung der Mietpreisbremse anlegen will!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback erklärt zum Kompromiss der großen Koalition zur Mietpreisbremse:

„Es ist ein großer Fortschritt, dass man nun den gordischen Knoten zerschlagen und eine Einigung gefunden hat – und dabei wichtige bayerische Forderungen durchgesetzt wurden. Ein großer Erfolg ist vor allem, dass anders als zwischenzeitlich geplant nun auch solche Städte und Gemeinden eine Mietpreisbremse einführen können, die keinen Mietspiegel haben. Das war uns für Bayern wichtig. Aber ich sage auch: Das Korsett ist eng , das der Bund den Ländern nun in Form von genauesten Kriterien für die Umsetzung der Mietpreisbremse anlegen will. Wenn das so bleibt, kann die Mietpreisbremse so schnell nicht kommen, weil die Länder vorher erst langwierige statistische Erhebungen in Auftrag geben müssten. Da müssen wir noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens über eine praktikablere Regelung nachdenken. Auf jeden Fall sollten die Kriterien für die Länder nur Leitplanken und keine zwingenden Vorgaben sein!“

StMJ, Pressemitteilung v. 23.09.2014

Redaktioneller Hinweis: Die sog. Mietpreisbremse ist Teil des Gesetzentwurfs zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG). Der Gesetzentwurf ist – wohl erst wieder nach entsprechender Einarbeitung der heute beschlossenen Änderungen – über folgenden Link recherchierbar: http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Gesetzarchiv/_node.html.